Kreis Segeberg: Immer wieder der WZV

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Kreis Segeberg: Immer wieder der WZV
Wenn über den WZV in jüngster Zeit berichtet wird, dann meistens mit einem negativen Unterton. Diese negative Berichterstattung ist das Ergebnis einer nicht immer sattelfesten Verbandsführung.
Hier einige Headline. „WZV: Riskante Geschäfte. Der Müllentsorger Wege-Zweckverband (WZV) steckt in einer Krise. Unternehmensstruktur und Arbeitsweise sind offenbar rechtlich zweifelhaft, die Müllentgelte anscheinend auch. Der WZV will deshalb eine neue GmbH gründen und einen großen Teil der 300 Mitarbeiter um platzieren.
WZV: Norderstedt droht mit Klage und Kündigung. Nach dem Untreue-Urteil gegen einen führenden Mitarbeiter steigt der Druck auf den Wege-Zweckverband - ein Wirtschaftsprüfer soll die Geschehnisse jetzt aufarbeiten.
Zu teuer und zu langsam: Bürgermeister kritisieren WZV In Wakendorf I, Westerrade und Klein Rönnau gab es gravierende Probleme vor allem beim Thema Kanalisation — WZV-Chef sagt: „Das Problem ist erkannt.“.
Krach beim WZV: Jahresabschluss 2014 noch nicht fertig Ver.di warnt vor Kündigungsdrohungen —Verbandsvorsteher Kretschmer gibt der Buchhaltung klares Ziel vor.“
Diese Überschriften der örtlichen Presse machen deutlich´, dass der WZV problembehaftet ist.
Das kommt nicht von ungefähr. Die Verbandsführung isoliert sich von ihren Mitarbeiten immer mehr. Den eigenen Fachleuten, die es durchaus gibt, traut man nicht.
Externe Berater gegen beim WZV ein und aus. Bei der sich entwickelnden Holding wird alles unter einem Dach zusammengefasst. Ein Durchschauen der einzelnen Geschäftsvorgänge wird immer schwieriger. Ein Hin.-und Herschieben von Geldströmen ist leicht möglich ( vom hoheitlichen in den privaten Bereich).
Da stoßen die meist ehrenamtlichen Bürgermeister an ihre Grenzen und sind einfach überfordert. Das Verwerfen der Bilanz 2014 durch die WP spricht hier eine deutliche Sprache.
Da hilft nur eins. Die WP müssen von der Verbandsversammlung bestellt werden und nur dieser Rechenschaft ablegen. Die Verbandsversammlung muss selbst über den Umfang der Prüfung entscheiden. Die Verbandsführung ist gegenüber den WP nur auskunftspflichtig und nicht mehr!
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