Deutscher Bauernverband : "Der Bärendienst"

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Der“ Bärendienst“ des  Deutschen Bauernverbandes

 

Mitgliedsstaaten sollen Agrarbeihilfen veröffentlichen

In Verordnungen der EU, denen alle Mitgliedsstaaten zugestimmt haben, soll jedes Mitgliedsland

für jedes Haushaltsjahr ein Verzeichnis aller Empfänger von Zahlungen im Bereich der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raumes veröffentlichen(Säule 1u.2). Diese Informationen sollen bis zum 20. April eines jeden Jahres auf einer Webseite für das vorangehende Haushaltsjahr bereitgestellt werden und für zwei Jahre nach ihrer ersten Veröffentlichung dort verbleiben.

 

Begründung durch Frau Fischer Boel

Begründung laut Frau Fischer Boel (Kommissionsmitglied für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung): „Es handelt sich hierbei um das Geld der Steuerzahler, und da muss sich jeder darüber informieren können, was mit diesem Geld geschieht. Die Toleranz soll auch die Verwaltung dieser Mittel verbessern, indem die öffentliche Kontrolle über die Mittelverwendung gestärkt wird. Nur so können wir eine sachlich fundierte Debatte über die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik gewährleisten. Für diese Transparenz haben wir uns zusammen mit dem Europäischen Parlament eingesetzt, und wir begrüßen, dass nun eine Einigung über die Funktionsweise des Systems erzielt worden ist.“

 

Widerstand regt sich

Kaum sind die ersten Veröffentlichungen über Empfänger und Zahlungen von Agrarbeihilfen bekannt gemacht worden, regt sich dagegen Widerstand.  Die Berufsverbände, insbesondere an ihrer Spitze der Deutsche Bauerverband, fordern die sofortige Einstellung der Veröffentlichung der Agrarbeihilfen im Internet. Unterstützt werden sie durch ein Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 27.Februar, der aufgrund des Klageverfahrens eines Landwirtes mit Unterstützung des Bauernverbandes ergangen ist.

 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden

 Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat durch Beschluss vom 27.02. 2009 (Az.:6K 1045/08.WI ) das Klageverfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof die Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die EG-Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates vom 21.06.2005 und die EG-Verordnung Nr. 259/2008 der Kommission vom 18.03.2008, die Durchführungsbestimmungen enthält, gültig sind.

Das Gericht hält die entsprechenden Vorschriften der entsprechenden Verordnungen für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht. Im Kern geht es darum: Inwieweit kann das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über den Verbleib von EU-Agrarbeihilfen in das Grundrecht auf Datenschutz der Empfänger eingreifen.

 

Die Juristen der Bundesregierung sehen das anders

Die Juristen der Bundesregierung sehen in der Veröffentlichung keinen Widerspruch zum EU-Recht. Man darf auf das Urteil des EuGH gespannt sein. Neben der juristischen Klärung, die ohne Frage zu erfolgen hat, gibt es auch die Ebene der moralisch/gerechten Verwendung solcher Mittel.

 

 

 

Die Steuerzahler werden immer sensibler

 Gerade vor dem Hintergrund der Finanz-und Wirtschaftskrise wird die Verwendung von Steuergeldern von den Bürgern immer kritischer gesehen. Das belegen die heißen Diskussionen um staatliche Stützungen der Banken und anderer Wirtschaftszweige.

 

Der Bauernverband holt zum großen Rundumschlag aus

 Vor diesem sensiblen Hintergrund holt nun der Bauernverband zum großen Rundumschlag aus. Er hat ein Musterschreiben für seine Mitglieder ins Internet gestellt. Mithilfe dieses Schreibens sollen die Bauern Druck auf die Bundesländer machen, damit die Daten nicht veröffentlicht werden. Ultimativ wird in diesem Musterschreiben mit dem Verwaltungsrechtsweg gedroht. Man fragt sich

allen Ernstes, was das Theater soll. Der Bauernverband weiß ganz genau, dass er die Veröffentlichung der Daten nicht verhindern kann. Die Frage ist nur in welcher Form. Die Veröffentlichungen von Agrarbeihilfen sagen noch gar nichts über die finanziellen Verhältnisse des Empfängers aus. Im Gegenteil: Hier wird dem Steuerzahler vor Augen gehalten, was an Agrarbeihilfen notwendig ist, um die bäuerliche Landwirtschaft zu erhalten.

 

Der „Bärendienst“ des Bauernverbandes

Wer eine Öffnung in dieser Richtung verneint, führt andere Interessen im Schilde. Es ist zu befürchten, dass diese überzogene Aktion des Bauerverbandes mittel und langfristig den Bauern schadet. Denn die bäuerliche Landwirtschaft ist auf die Hilfe der Steuerzahler angewiesen. Mit dieser Aktion leistet er den Bauern einen Bärendienst.

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