Gemeinde Högersdorf : Wichtige Information
Wichtige Information
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Högersdorf/Rotenhahn,
im Rahmen gesetzlicher Vorgaben müssen die privaten Abwasserleitungen der Hausbesitzer bis 2015 auf Dichtigkeit hin überprüft werden. Die Hinweise zur Umsetzung dieser Maßnahme werden z.Z. unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume(MLUR) erstellt. Da es sich hier um eine privat-rechtliche Maßnahme handelt, sind die Städte/Gemeinden, was die praktische Umsetzung dieser Maßnahme anbelangt, nicht mit eingebunden. Die Grundstückseigentümer müssen durch Fachfirmen selbst die entsprechenden Überprüfungen vornehmen lassen. Dabei dürfen nur solche Firmen beauftragt werden, die über die notwendige Sachkunde verfügen und somit zertifiziert sind. Die Kosten der Überprüfung haben die Hausbesitzer zu tragen. Das Prüfungsergebnis ist in der gesetzlich vorgeschriebenen Form der Gemeinde/Amt vorzulegen. Die Kosten einer erforderlichen Sanierung der Abwasserleitung haben ebenfalls die Hausbesitzer zu tragen. Nach der Sanierung wird eine erneute Überprüfung erforderlich, deren Dokumentation ebenfalls der Gemeinde/Amt vorzulegen ist. Es sind also drei Kostenarten zu berücksichtigen: 1. Überprüfung - 2.Sanierung (wenn erforderlich) – 3. nochmalige Überprüfung nach der Sanierung. Z. Z. wird rechtlich geprüft, ob durch Ergänzungen von Abwassersatzungen die Durchführungen der Überprüfungen von den öffentlichen Entsorgungsträgern übernommen werden können. D. h. die erforderlichen Kosten der Überprüfungen werden dann auf die Abwassergebühren umgelegt. Ob diese angedachte Konstruktion rechtlich durchhält, ist sehr fraglich. Damit die Hausbesitzer nicht alleine gelassen werden sollte die Gemeinde/Amt eine " Moderatorenrolle" übernehmen, um über eine gebündelte Nachfrage von den Firmen günstige Angebote einholen zu können. Einsparungen von 40% sind zu erzielen. Vorteil: Durch die Beauftragung eines Unternehmens ist es für die Gemeinde/Amt leichter, die Ergebnisse fachlich zu werten. Es werden schon heute Preise bis zu 1.500 Euro je Einzelüberprüfung der Abwasserleitungen für Einzelhausgrundstücke genannt. Diese „ kolportierten Preise“ sind meiner Ansicht nach viel zu hoch. Unter Einbindung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, -Referat: Schutz der Binnengewässer und Anlagenbezogener Gewässerschutz - und des Kreises Segeberg- Produktgruppe: Umwelt, Planen, Bauen – Fachdienst: Wasser, Boden, Abfall- versuche ich z.Z. ein Raster für eine Angebotsabfrage auf privat-rechtlicher Basis zu erstellten. Mir liegt viel daran, dass wir rechtzeitig „in die Puschen kommen“, damit wir Hausbesitzer am Ende nicht auf überhöhten Kosten sitzen bleiben.
Ich bin gerne bereit, im Rahmen einer Gesprächsrunde über diese Thematik zu referieren.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Dieter Specht
Anlage: Gesetzliche Grundlagen