Milchkrise - ist in Meiereigenossenschaften noch Raiffeisen drin?

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Milchkrise: Ist in Meiereigenossenschaften noch Raiffeisen drin?

Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt: „Ich kann nur immer wieder an die Adresse der Molkereiwirtschaft appellieren: Ich meine es ernst mit der Branchenorganisation. Ich erwarte, dass innerhalb der Wertschöpfungskette die Lieferbeziehungen so gestaltet werden, dass nicht die Risiken bei den Milchbauern alleine verbleiben. Lassen Sie mich das mal höflich formulieren: Es besteht bei genossenschaftlichen und nicht-genossenschaftlichen Molkereien Nachholbedarf.

Sie sollten nicht warten, bis das Bundeskartellamt die anstehenden Fragen klärt. Stattdessen sollten wir uns zusammensetzen und darüber nachdenken, wie wir die Produktionsstruktur in Deutschland erhalten können. Dazu zählt für mich eine Neugestaltung der Lieferbeziehungen. Ich vernehme einige Stimmen aus der Molkereibranche, die das erkennen. Andere unterschätzen aber offensichtlich das Problem und meinen politischen Willen, das zu ändern. Im Bereich des Agrarmarktstrukturrechts haben wir für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände die Voraussetzungen geschaffen, dass die Beteiligten auf freiwilliger Basis Vereinbarungen treffen können. Darüber hinaus müssen wir aber weitere rechtliche Regelungen anschauen. Ich respektiere, dass es im Genossenschaftsrecht Satzungsrechte gibt. Nach meinem Verständnis müssen diese Satzungsrechte aber dem Prinzip von Friedrich Wilhelm Raiffeisen dienen und den Erzeugern Vorteile bringen.

Wenn das nicht erreicht werden kann, muss man das System der Andienungspflicht hinterfragen. Darüber hinaus müssen wir die Lieferbeziehungen selbst stärker in den Fokus nehmen. Wir müssen prüfen, ob ein A-B-Preissystem möglicherweise mehr Verlässlichkeit gibt, ob beide Seiten auf Augenhöhe verhandeln oder ob es veränderte Vorgaben für Vertragslaufzeiten geben muss. Mit Interesse warte ich auf die Ergebnisse der Untersuchungen des Kartellamts. Notwendig ist aus meiner Sicht auch, dass wir uns die Ausnahmeregelungen für Genossenschaften in Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation noch einmal anschauen.

Ich freue mich, wenn die Marktbeteiligten die Probleme von sich aus lösen. Das ist allemal der bessere Weg, als wenn staatlich eingegriffen wird. Ich behalte mir aber gesetzgeberische Eingriffe vor, wenn ich Schieflagen auf dem Milchmarkt erkenne. Dazu gehört auch, dass wir den Artikel 148 voll umsetzen und möglicherweise eine Anpassung im Hinblick auf die Lieferbeziehungen vornehmen.“(Quelle: top agrar)

Anmerkungen: Es ist schon erstaunlich, wenn ein Bundesagrarminister- zumal noch ein christlicher- sich gegen Bauernverband, Raiffeisen und Milchindustrie stellt.

Die klare Botschaft: Das Einkommen der Milchbauern muss im Mittelpunkt stehen und nicht die Exportgelüste der Milchindustrie auf Kosten der Milchbauern.

Das war und ist eine schallende Ohrfeige gegen das obige Dreigestirn. Schlimm ist, dass die Genossenschaften – nicht alle- aber die meisten - sich von der Idee Raiffeisens weit entfernt haben. Da werden neben den Genossenschaften zusätzlich Tochtergesellschaften gegründet, die mit der Idee Raiffeisens nichts mehr zu tun haben.

Zudem nimmt die Verschachtelung der gegründeten Tochterunternehmen mittlerweile solche Formen an, dass diese von den Milchbauern kaum noch zu durchschauen sind- geschweige denn zu überprüfen. Die Milchbauern werden praktisch ausgehebelt. Das DMK macht es vor, wie das geht!

Der Aufsichtsrat der Muttergenossenschaft muss gestärkt werden.

Er muss das Recht haben im eigenen Auftrag, losgelöst vom Vorstand, die Geschäftspraktiken der Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinn von Raiffeisen zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.

„Der in § 1 Abs. 1 GenG vorgeschriebene Förderauftrag - eine Besonderheit im deutschen Gesellschaftsrecht – stellt die Verpflichtung der Genossenschaft dar, die Mitglieder oder die Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs wirtschaftlich zu fördern. Er ist Grundlage und Wesensmerkmal jeder Genossenschaft. Die Erfüllung des Förderauftrags ist in erster Linie Aufgabe der Geschäftsführung. Daher ist im Rahmen der Geschäftsführungsprüfung festzustellen, ob der Förderauftrag beachtet worden ist. Eine Geschäftsführung, die durch ihre Geschäftspolitik und durch ihr Geschäftsgebaren gegen den Förderauftrag verstößt bzw. ihre Förderpflicht verletzt, ist nicht ordnungsgemäß und ist im Rahmen der Prüfung zu beanstanden.“ ( Quelle: Bergmann)

Hier scheint einiges aus dem Ruder gelaufen zu sein! Zweck einer Genossenschaft ist die wirtschaftliche Stärkung ihrer Mitglieder. Dieser Anspruch ist in sein Gegenteil verkehrt worden. Nicht die Molkereigenossenschaft ist für ihre Mitglieder da –nein – die Mitglieder sind für die Meiereigenossenschaft da. D.d. durch die Inkaufnahme von Verlusten seiner Mitglieder wollen die Genossenschaften ihre Positionen am Markt stärken. Vorrang hat der Markt und nicht das Mitglied.

Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss/ Geschäftsbericht ist der gesetzlichen Prüfung zu unterziehen. Welcher Prüfungsverband tätig wird bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist Auftraggeber! Das Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsverband wird dem Aufsichtsrat im Beisein des Vorstandes mitgeteilt. Weitere vertiefende Prüfungen sind angezeigt, wenn Vorstand und Aufsichtsrat unterschiedlicher Auffassung in der Unternehmensausrichtung u. Erfolg sind. Auch hier ist der Auftraggeber der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann jederzeit externen Sachverstand zu den Sitzungen beiziehen oder sich beraten lassen. Insbesondere dann, wenn es um Investitionen und Erschließung neuer Geschäftsfelder geht. Die Kosten trägt die Genossenschaft.

Der Prüfungsverband ist alle 3 Jahre zu wechseln (§ 54 GenG/55 Abs. 3 GenG).

Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand in Bezug auf die Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht.

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