Gemeinde Högersdorf: Gesetzliche Grundlagen
Überprüfung / Sanierung privater Abwasseranlagen gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes ( WHG § 18b) in Verbindung mit § 34 des Landeswassergesetzes ( LWG )
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Gesetzes- u. Verwaltungsebenen
Bundes-Ebene :
Strafgesetzbuch (StGB)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
Haftungsrecht ( BGB § 839 u. § 2 HaftPflG )
Landes- Ebene :
Landesbauordnung (LBO)
Landeswassergesetz
Kommunale-Ebene :
Abwassersatzungen
Rechtsbereiche :
Wasserrecht
Bauordnungsrecht
Kommunales Satzungsrecht
Haftungsrecht
Gesetzliche Grundlagen:
§ 324 Strafgesetzbuch (StGB) Gewässerverunreinigung
§ 47 Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein
§ 18b Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes
§ 34 Landeswassergesetz
Hinweise :
Hinweise des MLUR zur Durchführung der Überprüfungen/Sanierungen der privaten Abwasseranlagen ( ist z.Z. noch in Arbeit )
Normen, die zu beachten sind:
DIN EN 752-2:19609 ( für neue Anlagen müssen einer Druckprüfung unterzogen werden )
DIN: 1986 Teil 30 : 2003-02 Anhang A ( alte Anlagen werden mit einer Kamera gefilmt )
Fristen:
Die Überprüfung/Sanierung hat bis 2015 zu erfolgen
In Wasserschutzgebieten bis 2008 ( DIN 1986 Teil 30 (2003) plus 5 Jahre)
Der Stadt/Gemeinde ist ein Zertifikat der Überprüfung vorzulegen. Auf Anfrage ist der Stadt/Gemeinde eine DVD der Videobefahrung zur Verfügung
Zu stellen.
Sonstiges :
Ca. 1,5 Millionen Kilometer private Abwasserleitungen sind bis 2015 zu überprüfen. Davon sind nach Schätzungen 70 Prozent sanierungsbedürftig.
Deshalb ist es notwendig rechtzeitig mit der Überprüfung zu beginnen, um nicht in einen Nachfrageüberhang zu geraten ( schwache Verhandlungsposition )
Gemeinschaftsangebote einholen (Privat/ Gemeinde/Amt / Stadt / WZV?)
Dadurch niedrige Kosten für die Hauseigentümer ( bis zu 40% )
Mögliche Kosten bei freiem Zugang : 300 €-450 € je Grundstück gemäß Tabelle ( Altanlagen)