Gemeinde Högersdorf: Gesetzliche Grundlagen

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Überprüfung / Sanierung privater Abwasseranlagen gemäß des Wasserhaushaltsgesetzes ( WHG § 18b) in Verbindung mit § 34 des Landeswassergesetzes ( LWG )

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 Gesetzes- u. Verwaltungsebenen

 

Bundes-Ebene  :

Strafgesetzbuch  (StGB)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)

 Haftungsrecht ( BGB  §  839 u. § 2 HaftPflG )

Landes- Ebene  :

Landesbauordnung (LBO)

Landeswassergesetz

Kommunale-Ebene :

Abwassersatzungen

Rechtsbereiche :

Wasserrecht

Bauordnungsrecht

Kommunales Satzungsrecht

Haftungsrecht

Gesetzliche Grundlagen:

§ 324 Strafgesetzbuch (StGB) Gewässerverunreinigung

§   47 Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein

§ 18b Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes

§  34  Landeswassergesetz

Hinweise :

Hinweise des MLUR zur Durchführung der Überprüfungen/Sanierungen der privaten Abwasseranlagen ( ist z.Z. noch in Arbeit )

 

 

 

Normen, die zu beachten sind:

DIN EN 752-2:19609   ( für neue Anlagen  müssen einer Druckprüfung unterzogen werden )

DIN: 1986 Teil 30 : 2003-02 Anhang A  ( alte Anlagen werden mit einer Kamera gefilmt )

Fristen:

Die Überprüfung/Sanierung hat bis 2015 zu erfolgen

In Wasserschutzgebieten bis 2008 ( DIN 1986 Teil 30 (2003) plus 5 Jahre)

Der Stadt/Gemeinde ist ein Zertifikat der Überprüfung vorzulegen. Auf Anfrage ist der Stadt/Gemeinde eine DVD der Videobefahrung zur Verfügung

Zu stellen.

Sonstiges :

Ca. 1,5 Millionen Kilometer private Abwasserleitungen sind bis 2015 zu überprüfen. Davon sind nach Schätzungen 70 Prozent sanierungsbedürftig.

Deshalb ist es notwendig rechtzeitig mit der Überprüfung zu beginnen, um nicht in einen Nachfrageüberhang zu geraten ( schwache Verhandlungsposition )

Gemeinschaftsangebote einholen (Privat/ Gemeinde/Amt / Stadt / WZV?)

Dadurch niedrige Kosten für die Hauseigentümer ( bis zu 40% )

Mögliche Kosten bei  freiem Zugang : 300 €-450 € je Grundstück gemäß Tabelle ( Altanlagen)

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