Milchkrise: Vorschläge der Kommission zum Milchsektor –Nachbesserungen sind ein Muss! ( 2 Folgen)

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

EMB-Fougeres-13-09-10-015-TMilchkrise: Vorschläge der Kommission zum Milchsektor –Nachbesserungen sind ein Muss! ( 2 Folgen)

Folge 1

Kommentiert vom SV Karl-Dieter Specht

 

Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Verbesserung der künftigen Stabilität des Milchsektors vor.

 Kommission: Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zu Vertragsbeziehungen im Milchsektor angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Stellung von Milcherzeugern in der Milchversorgungskette zu festigen und den Sektor auf eine stärker am Markt orientierte und nachhaltige Zukunft vorzubereiten. Der Vorschlag sieht schriftliche Verträge zwischen Milcherzeugern und milchverarbeitenden Betrieben vor. Außerdem wird es ermöglicht, die Bedingungen solcher Verträge über Erzeugerorganisationen kollektiv auszuhandeln, so dass die Milcherzeuger über eine ähnlich starke Verhandlungsposition verfügen wie die milchverarbeitenden Betriebe, und besondere EU-Vorschriften für Branchenverbände und ‑maßnahmen sollen die Markttransparenz erhöhen. Dem Vorschlag entsprechend sollen die Maßnahmen bis 2020 laufen und in diesem Zeitraum zwei Zwischenprüfungen durchgeführt werden. Die Begrenzung der kollektiven Verhandlungen auf eine angemessene Größe und andere besondere Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verhandlungsmacht von Milcherzeugern gestärkt wird, während gleichzeitig der gesunde Wettbewerb erhalten und die Interessen der KMU gewahrt bleiben. Die Kommission hat heute außerdem einen Bericht zum Milchmarkt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung angenommen.

Anmerkungen: Vom Grundsatz her ist der Willen der Kommission anzuerkennen, die Marktmacht der Milcherzeuger zu stärken. Aber dafür müssen auch die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden. Damit tut sich die Kommission sehr schwer!

Kommission: Der für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige EU-Kommissar Dacian Cioloș erklärte heute: „Das Ziel dieser Vorschläge ist es, unsere Lehren aus der Milchmarktkrise im vergangenen Jahr zu ziehen. Weitere Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe, die nach der letztjährigen Krise eingerichtet wurde, werden im Rahmen der Gespräche über die GAP-Reform (Umgang mit der Volatilität des Marktes und Innovationsförderung) und das Qualitätspaket (Vermarktungsnormen und Herkunftsangabe) diskutiert. Diese Änderungen sind wichtig, um die „sanfte Landung“ des Sektors vorzubereiten, wenn die Quoten 2015 auslaufen.“

Anmerkungen: Die Kommission lässt nicht erkennen, was passiert, wenn die Milchproduktion wieder aus dem Ruder läuft. Was geschieht, wenn wieder am Markt vorbei produziert wird. Will die Kommission das Wachstum ohne Markt weiter tolerieren? -  oder will die Kommission geeignete Instrumente installieren, die einen Marktzusammenbruch verhindern? -  oder will sie weiterhin auf Exportsubventionen setzen? - Oder ?- Oder ? - Fragen über Fragen, die die Kommission beantworten muss!

Kommission: In dem Vorschlag sind fakultative schriftliche Verträge zwischen Milcherzeugern und verarbeitenden Betrieben vorgesehen, die vor der Lieferung aufgesetzt werden und Einzelheiten wie Preis, Lieferzeitpunkt und Liefermengen sowie Vertragsdauer enthalten sollten. Die Mitgliedstaaten können auf ihrem Hoheitsgebiet dazu verpflichten, solche Verträge anzuwenden. Um ihren besonderen Charakter zu berücksichtigen, werden von Genossenschaften keine Verträge verlangt, sofern deren eigene Satzungen Regelungen mit demselben Ziel enthalten.

Anmerkungen:  Den Mitgliedstaaten „alles“ allein zu überlassen heiß: alles  beim Alten zu lassen! Hier müssen für alle Mitgliedstaaten einheitliche Regelungen her, damit es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten kommt. Auch der „Freibrief“ für die Genossenschaften ist aufgrund des Sektorenberichtes „Milch“ des Bundeskartellamtes  nicht zu erklären. Dieser Bericht belegt eindrucksvoll, dass auch genossenschaftlichen Milchlieferanten das schwächste Glied in der Wertschöpfungskette ist. Die Milchgeldauszahlungspreise der meisten genossenschaftlichen Meiereien belegen das(Quelle: MSC Branchenstudie). Deshalb ist es notwendig, die Rechtstellung der Genossen gegenüber Ihrer Genossenschaft weiter zu verbessern( mehr Flexibilität). Insbesondere der § 38 des GenG muss dahingehend geändert, dass sich der Aufsichtsrat in eigener Verantwortung externen Sachverstand zur Überprüfung von Vorstandsbeschlüssen beiziehen kann. Trotz einer Bündelung von 70 Prozent der Milch durch die genossenschaftliche Hand ist es der genossenschaftlichen Hand nicht gelungen,  Einfluss auf das Marktgeschehen zu nehmen. Deshalb ist Handlungsbedarf angesagt.

 

Kommission: Bei den Molkereien sind die Liefermengen im Laufe des Wirtschaftsjahres nicht immer gut geplant. Selbst bei Molkereigenossenschaften (die Landwirten gehören, die über Verarbeitungseinrichtungen verfügen, und von denen 58 % der Rohmilch in der EU verarbeitet werden) kann die Abstimmung des Angebots auf die Nachfrage unzureichend sein: Die Landwirte müssen die gesamte von ihnen erzeugte Milch an ihre Genossenschaft liefern, die sie wiederum vollständig abnehmen muss.

 

Anmerkungen: Durch die satzungsrechtlich zementierte Andienungs-und Abnahmeverpflichtung der Genossenschaftsmeiereien gegenüber der von ihren Mitgliedern erzeugten Rohmilch entledigen sich die Geschäftsführungen der Unternehmen  jeder Marktverantwortung. Im Gengenteil: Diese verbriefte Verpflichtung wird als Signal der Genossenschaftsmitglieder an ihre Geschäftsführungen verstanden, die angelieferte Milch irgendwie zu verwerten. Insoweit besteht oft kein Handlungsdruck auf die Geschäftsführungen der Unternehmen, eine wesentlich höhere  Verwertung anzustreben.

 

Bauernverband: Dazu der Bauernpräsident Schwarz aus Schleswig-Holstein: „Das genossenschaftliche Modell mit unbegrenzter Andienungs- und Abnahmepflicht hält der Verbandspräsident für zukunftsorientiert. Es biete Milcherzeugern und Meiereien ein Höchstmaß an gegenseitiger Verlässlichkeit. Das Genossenschaftsgesetz biete zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, ohne diesen Grundsatz in Frage zu stellen. "Daher lehnen wir Forderungen ab, neben den bestehenden Satzungen noch zusätzlich Lieferverträge zu stellen", stellte Schwarz klar. Gleiches gelte für die Diskussion, die Marktmacht der Erzeuger durch Bildung von Erzeugergemeinschaften zu stärken. Eine Genossenschaft sei von ihrem Ursprung her eine klassische Erzeugergemeinschaft. Ein Vorschalten einer Erzeugergemeinschaft vor eine Genossenschaft mache daher keinen Sinn. Die Genossenschaft sei die Rechtsform, in der die Milcherzeuger als Unternehmensanteilseigner den größtmöglichen Einfluss hätten. Allerdings setzte dies voraus, dass die Einflussmöglichkeiten auch genutzt würden“ (Quelle: topagrar).

 

Anmerkungen: Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Milcherzeugervereinigung Schleswig-Holstein e.V. , auf der Schwarz sprach, in Wirklichkeit Milchindustrievereinigung heißen müsste, denn die Milcherzeugervereinigung wird zum großen Teil(fast ganz?) durch die Milchindustrie finanziert. Dieser hemmungslose Anspruch auf eine ungebremste Abnahmepflicht kommt einem Spiel mit dem Feuer gleich. Von Verantwortung gegenüber

einer marktangepassten Produktion, die existenzsichernd für die Milchviehbetriebe ist, keine Spur. Diesem Ansinnen tritt die Kommission klar entgegen, indem sie von den Marktpartnern mehr „Marktverantwortung“ einfordert. Stattdessen bemüht  Schwarz mit stereotyper Einfallslosigkeit den freien Markt, um dann, wenn es nicht klappt, nach dem Staat zu rufen!

 

Kommission: Weiter stellt die Kommission fest: Es kommt außerdem zu Verkrustungen des Marktes; die Landwirte haben kaum Alternativen bei der Wahl der Molkerei (oder selbst des Transportunternehmens für Rohmilch). Diese Faktoren können zu gravierenden Mängeln bei der Ausrichtung des Angebots an der Nachfrage sowie zu unfairen Handelspraktiken führen. Insbesondere wissen die Landwirte zum Zeitpunkt der Ablieferung häufig nicht, welchen Preis sie für ihre Milch erzielen (dieser wird oft erst viel später von den Molkereien festgelegt, ohne dass die Landwirte darauf Einfluss haben).“

 

Anmerkungen: Durch eine weitere Konzentration der Milchindustrie werden die Milchbauern in ihren unternehmerischen Entscheidungsfreiheiten immer mehr eingeengt, da oft ein Wechsel zu einer anderen Meierei nicht( mehr) möglich ist. Es fehlen schon heute in manchen Gebieten die Alternativen. Die Mutation der Milchbauern zu „lohnabhängigen Subunternehmern“ ist damit vorgegeben. Deshalb muss es den genossenschaftlichen Milchbauern möglich sein, sich überregionalen Erzeugergemeinschaften anzuschließen. Satzungsrechtlich dürfen  Genossenschaftsmeiereien  eine Mitgliedschaft ihrer Genossen in einer Erzeugergemeinschaft nicht ausschließen. Nur so können die Milchbauern ihre vitalen Interessen gegenüber den Geschäftsführungen der Unternehmen wirkungsvoll vertreten.

 

Kommission: Im Sinne einer ausgewogeneren Verhandlungsmacht in der Versorgungskette wird außerdem vorgeschlagen, Landwirten zu ermöglichen, die Bedingungen solcher Verträge über Erzeugerorganisationen kollektiv auszuhandeln. Bei angemessener Größenbegrenzung dieser Verhandlungen werden die Landwirte mit den großen Molkereien gleichgestellt, während ein angemessener Wettbewerb bei der Rohmilchlieferung erhalten bleibt. Die Grenzwerte liegen bei 3,5 % der gesamten Milcherzeugung der EU und 33 % der nationalen Erzeugung unter Anwendung spezifischer Schutzklauseln, die ebenfalls dazu dienen, eine erhebliche Benachteiligung der KMU zu vermeiden.

 Anmerkungen: Die Limitierung der Mengenbegrenzung durch Bündelung auf 3,5 Prozent der EU-Menge entspricht einer Menge von 4,9 Mio. Tonnen, die über Erzeugergemeinschaften erfasst werden dürfen. Im nationalen Bereich beträgt die Bündelung maximal 33 Prozent der Landesmilchmenge. Für Deutschland wären das 9.4 Mio. Tonnen, die aber wiederum um 4,5 Mio. Tonnen gekürzt werden müssen, da die EU-Obergrenze von 4,9 Mio. Tonnen nicht überschritten werden darf. Hinzu kommt, dass die Meiereigenossenschaften  außen vor bleiben und somit die Bündelungen dieser Mengen durch den Rost fallen. Das sind für Deutschland  zirka 70 Prozent der Milchmenge. 20 Mio. Tonnen von insgesamt 28,5 Mio. Tonnen   Milch werden von der Bündelung ausgeschlossen.  Wie mit diesen Vorgaben eine Verhandlungsposition auf Augenhöhe zwischen Milchbauern und Milchindustrie erreicht werden soll, muss die Kommission erst noch genauer darlegen. Für Deutschland ist das die Rolle rückwärts! Diese Vorschläge, wenn sie denn umgesetzt werden, machen den Milchbauer zum zahnlosen Tiger. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Ende

 

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