Schleswig-Holstein: Straßenausbaubeträge ( Anliegerbeiträge)- die Politik ist hier gefordert!

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Schleswig-Holstein: Straßenausbaubeträge ( Anliegerbeiträge)- die Politik ist hier gefordert!

Gemäß § 8 des KAG des Landes Schleswig-Holstein müssen die Kommunen für den Ausbau und Neubau der Infrastruktur (Straßen, Gehwege, Ver.-und Entsorgung von den Grundstückseigentümern Anliegerbeiträge erheben. Die Änderung des §8 KAG im Jahr 2012 von einer Kannbestimmung zu einer Mussbestimmung hat in den Kommunen für viel Ärger gesorgt.

Bis 2012war es so, dass der Kommune es überlassen wurde in ihrem Verwaltungsgebiet Anliegerbeiträge zu erheben. Kommunen, die finanziell gut gewirtschaften , vezichten meistens auf Anliegerbeiträge. Kommunen, mit hohem Schuldenstand, können auf diese Einnahmequellen nicht verzichten.

Durch diese Neuregelung werden jene Kommunen bestraft, die aufgrund ihrer guten Haushaltsführung ihre Infrastruktur den Bürgern anliegerbeitragsfrei, d.h. kostenlos zur Verfügung stellen. Damit profitieren die Bürger von einer guten Haushaltsführung ihrer Kommunen. Damit ist Schluss!

Das darf ab 2012 nicht mehr sein! Mann hat sich von Seiten der Landesregierung auf die Seite der Schuldenmacher geschlagen, um ihnen durch Gesetzesänderungen neue Einnahmequellen zu erschließen. Richtiger wäre es gewesen, wenn man die Kannbestimmung dahingehend geändert hätte, dass nur jene Kommunen auf Anliegerbeiträge verzichten können, die über die notwendige Finanzkraft verfügen. D.h. die eine solide Haushaltsführung an den Tag legen. Ein solcher Schritt kann zu mehr Ausgabendisziplin in den Kommunen führen.

Angesichts des ausufernden Schuldenmachens einiger Kommunen in Schleswig-Holstein ist zu hinterfragen, ob ein geordnetes Insolvenzverfahren für Kommunen diesem Schuldenmachen ein Ende bereiten kann oder zumindest eindämmt. Ein solches Gesetz würde das Schuldenmachen betroffener Kommunen erheblich erschweren Die Banken wären dann bei der Kreditvergabe sehr vorsichtig- im Gegensatz zu hier und heute!

Der Landesrechnungshof stellt in seinem jüngsten Bericht zur Lage der Kommunen im Land fest, dass einige überschuldete Kommunen ihre Schulden nicht zurückzahlen können. Er schlägt u.a. vor, die Schulden auf breitere Schultern zu legen. Das kommt einer Sozialisierung der Schulden gleich. D.h. alle Kommunen müssen für die Schulden weniger haften. Es sind meistens jene Kommunen, die jahrelang über ihre Verhältnisse gelebt haben und noch leben( unsolide Haushaltführung). Diese Kommunen auf Kosten der Allgemeinheit zu entschulden halte ich für nicht geboten. In diesen Fällen könnte ein geordnetes Insolvenzrecht für Kommunen Abhilfe schaffen, unter Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit (Daseinsvorsorge) der Kommunen. Die Politik ist hier gefordert!

Werbung
Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post
H
Mindset
Antworten