Schleswig-Holstein ( Landesentwicklungsplan )

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

So sehe ich das

                

                                                       Weniger ist mehr

 

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben hat die Landesregierung einen Landesentwicklungsplan (2010-2025) zur Beratung in die entsprechenden Gremien geleitet. Dieser zu beschließende Landesentwicklungsplan soll den Landesraumordungsplan ablösen. Allein die Namensänderung deutet auf einen Pardigmenwechsel  hin. Der bisherige Landesraumordungsplan gab den Kreisen, Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung  Entscheidungsspielräume für kommunalpolitische Entscheidungen. Mit der Aufstellung des nun zu beschließenden Landesentwicklungsplanes werden für alle Planungsgebiete, insbesondere der unteren Planungsebenen,  Vorgaben festgelegt, die die kommunale Selbstverwaltung  erheblich einschränkt.Grund dieser Vorgaben, so die Landesregierung, ist die zu erwartende demographische Entwicklung des Landes. Mit diesen Vorgaben sollen bestehende Einrichtungen der Daseinsvorsorge gesichert werden. Natürlicher und gesunder Wettbewerb wird dadurch ausgeschaltet. Planungsbegehren zwischen zentralen Orten und Umlandgemeinden  müssen in Zukunft abgestimmt werden. Aufgrund hierarchischer Vorgaben ist ein Verhandeln auf gleicher Augenhöhe  nicht möglich. Das kann zur Sicherung von leistungsschwachen Strukturen führen, die durch eine wettbewerbshemmende Gesetzgebung geschützt werden. Gemeinden, die aus dem Raster privilegierter Standorte herausfallen, können ihren Wohnungsbestand  nur um 8 Prozent ( ländliche Räume ) und um 13% (Ordnungsräume) jährlich bis 20025 erweitern. Das entspricht einer willkürlichen Deckelung der Bautätigkeit in den entsprechenden Gemeinden auf 0,53 Prozent bzw.0, 87 Prozent pro Jahr des vorhandenen Wohnungsbestandes.  Vor diesem Hintergrund wird die kommunale Selbstverwaltung in den davon betroffenen Gemeinden in ihrer Kreativität und in ihrer Leistungsbereitschaft, sich für die Bürger einzusetzen, stark eingeschränkt. Einer zukunftsorientierten Entwicklung der betroffenen Gemeinden wird hierdurch der Boden entzogen. Mehr noch: Der ländliche Raum in seiner Gesamtheit wird-so ist zu befürchten- von der weiteren Entwicklung des Landes abgekoppelt. Durch die Festschreibung des Staus quo ist eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes unausweichlich. Dieser Landesentwicklungsplan ist so abzuändern, dass Entwicklungen in ländlichen Raum weiter möglich sind und ein gesunder Wettbewerb nicht als störend empfunden wird. Wir brauchen im ländlichen Raum keine starren Planungshorizonte bis 20025. Die ländlichen Gemeinden brauchen jenen Freiraum, den sie benötigen,  um sich unter angepassten Voraussetzungen  weiter zu entwickeln. Gerade die ländlichen Gemeinden haben durch ihre sparsame  Haushaltsführung (im Gegensatz zu vielen Städten) gezeigt, dass die Kommunalpolitiker vor Ort sparsam und kostenbewusst mit Steuergeldern umgehen können. Zum gleichen Ergebnis kommt  auch die Bertelsmann-Stiftung in ihrem „Kommunalen  Finanz.- und Schuldenreport 2008“ für Schleswig – Holstein. Deshalb ist es notwendig,  das „Planungsungetüm  der Landesregierung“ auf ein notwendiges Maß zurück zu schneiden, damit sich auch weiterhin kommunale Selbstverwaltung für den Bürger lohnt

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