Stadt Kiel : Frage an die Oberbürgermeisterin

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Guten Morgen Frau Oberbürgermeisterin,

man kann es wenden wie man will, ich habe am 16.12. 2007 am Sophienblatt eine Ordnungswidrigkeit begangen wegen des Parkens ohne Parkschein.

Folgerichtig fand ich am besagten Tag einen roten Zettel an der Windschutzscheibe meines Wagens vor. Darauf steht geschrieben: „Die zur Durchführung des Verfahrens notendigen Daten werden aus dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt aufgrund der §§ 53des Ordnungswidrigkeitengesetzes und 35 des Straßenverkehrsgesetztes erhoben. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten in einer automatischen  Datei gespeichert“. So weit- so gut !

Am 22.12. 2008 bekam ich per Post einen Bescheid von der Stadt Kiel ( mit angehängtem Zahlschein) 5 €  an die Stadtkasse zu zahlen. Zugleich stellte ich gedanklich diese fünf € ins Verhältnis zum Verwaltungsaufwand des Verfahrens und kam zu keiner- für mich befriedigenden- Lösung.

Deshalb brauche ich Ihre Hilfe.

Um Ihrer Behörde die Arbeit zu erleichtern  habe ich ein Raster erstellt, das nur noch ausgefüllt werden muss.

 

 

 

Verwaltungshandeln

Kosten des Verwaltungshandelns in €

Feststellung der Ordnungswidrigkeit

 

Ausstellung des roten Beleges

 

Bearbeitung des Verfahrens

 

Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt

 

Ausstellung des Bescheides

 

Zustellungskosten

 

Buchungskosten

 

Nicht zuordenbare Verwaltungskosten

 

Beendigungskosten des Verfahrens

 

Gesamtkosten des Verfahrens :

 

 

Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt ( siehe auch den Bericht des Landesrechnungshofes ) ist kritisch zu hinterfragen, ob das z.Z. praktizierte Verfahren überhaupt kostendeckend durchgeführt werden kann . Ich habe da so meine Zweifel.

Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.

Weitere Infos unter –specht.over-blog.de –

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl-Dieter Specht

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J
Nunja, nach der Eingabe in das mobile Terminal dürfte das restliche Verfahren automatisch laufen. Weiter zur Kostendeckung beitragen können Sie, indem Sie die Verwarnung nicht annehmen - dann kommt die Stadt Kiel in den Genuß etwas kostendeckenderer Verwaltungsgebühren für das Bußgeldverfahren.
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