Stadt Kiel : Frage an die Oberbürgermeisterin
Guten Morgen Frau Oberbürgermeisterin,
man kann es wenden wie man will, ich habe am 16.12. 2007 am Sophienblatt eine Ordnungswidrigkeit begangen wegen des Parkens ohne Parkschein.
Folgerichtig fand ich am besagten Tag einen roten Zettel an der Windschutzscheibe meines Wagens vor. Darauf steht geschrieben: „Die zur Durchführung des Verfahrens notendigen Daten werden aus dem zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrtbundesamt aufgrund der §§ 53des Ordnungswidrigkeitengesetzes und 35 des Straßenverkehrsgesetztes erhoben. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten in einer automatischen Datei gespeichert“. So weit- so gut !
Am 22.12. 2008 bekam ich per Post einen Bescheid von der Stadt Kiel ( mit angehängtem Zahlschein) 5 € an die Stadtkasse zu zahlen. Zugleich stellte ich gedanklich diese fünf € ins Verhältnis zum Verwaltungsaufwand des Verfahrens und kam zu keiner- für mich befriedigenden- Lösung.
Deshalb brauche ich Ihre Hilfe.
Um Ihrer Behörde die Arbeit zu erleichtern habe ich ein Raster erstellt, das nur noch ausgefüllt werden muss.
| Verwaltungshandeln | Kosten des Verwaltungshandelns in € |
| Feststellung der Ordnungswidrigkeit |
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| Ausstellung des roten Beleges |
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| Bearbeitung des Verfahrens |
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| Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt |
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| Ausstellung des Bescheides |
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| Zustellungskosten |
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| Buchungskosten |
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| Nicht zuordenbare Verwaltungskosten |
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| Beendigungskosten des Verfahrens |
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| Gesamtkosten des Verfahrens : |
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Angesichts der desolaten Haushaltslage der Stadt ( siehe auch den Bericht des Landesrechnungshofes ) ist kritisch zu hinterfragen, ob das z.Z. praktizierte Verfahren überhaupt kostendeckend durchgeführt werden kann . Ich habe da so meine Zweifel.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Weitere Infos unter –specht.over-blog.de –
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Dieter Specht