Abwasser : Das Milliarden-Ding

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Das Milliarden-Ding

Gemäß gesetzlichen Vorgaben      müssen die öffentlichen  und privaten Kanäle und Leitungen zur Abwasserentsorgung   auf ihre  Dichtigkeit hin untersucht werden. Bei einem Wiederbeschaffungswert der öffentlichen Anlagen in der Bundesrepublik von zirka 580 Mrd. Euro rechnet man mit einem Reparaturstau von 50-60 Mrd. Euro. Neben der Überprüfung der öffentlichen Abwasserleitungen müssen auch die 426 Tausend Hausbesitzer in Schleswig-Holstein ihre „privaten Abwasserleitungen“ bis 2015 überprüfen lassen. Bei durchschnittlichen Prüfungskosten von zirka 500 Euro je Grundstück betragen allein die Prüfkosten für die Hausbesitzer in Schleswig-Holstein 213 Mill. Euro. Hinzu kommen noch mögliche Reparaturkosten. Angesichts dieser gewaltigen Summen ist es nicht verwunderlich, wenn Unternehmen und Dienstleister hier ihre Chance wittern, um an das große Geld zu kommen. In unzähligen Veranstaltungen und Pressemitteilungen versuchen Firmen und Dienstleister ihre Sicht der Dinge dem Bürger – sprich dem Hausbesitzer - schmackhaft zu machen. Dabei sind meistens die Mitbewerber –also jene, die nicht anwesend sind - diejenigen, die unseriös anbieten und die Hausbesitzer über den Tisch ziehen wollen. Vorsicht vor so viel Nächstenliebe! Da aber die Überprüfung der privaten Abwasseranlagen nicht in den Hoheitsbereich der Städte/Gemeinden fällt, sind die Kommunen außen vor. Man lässt also die Hausbesitzer mit ihren Problemen allein.  Dazu ein  Rohrreiniger-Fachmann: „Das muss ein Rohreiniger erfunden haben, denn diese DIN ist für uns Gold wert“! Jedoch nicht ganz: zum Glück gibt es die Handlungsempfehlung zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30- so heißt das Ding -, herausgegeben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. In diesen Handlungsempfehlungen werden unterschiedliche Umsetzungsmodelle dargestellt, die auch zum Teil die privaten Abwasserleitungen umfassen. Die  Spannbreite der Handlungsempfehlungen umfasst die  Aufforderung der Kommune an den Hausbesitzer, ihre privaten Abwasserleitungen bis zu einem festgesetzten Termin überprüfen zu lassen, bis hin zur Kooperation mit den Hausbesitzern zwecks Kosteneinsparungen durch Sammelausschreibungen ( Empfehlungs-Sanierungsmodell). Dieses sinnvolle und wirtschaftliche Kooperationsmodell zwischen Kommune und Hausbesitzern wollen bisher nur wenige Kommunen gehen. Zusammenarbeit in dieser Richtung  ist im Amt Bad Oldesloe-Land und in der Stadt Bargteheide geplant.  Die Stadt Bad Segeberg – sprich Mittelzentrum - und Neumünster winken ab. Dem Amt Leezen und unserer Gemeinde Högersdorf habe ich das Kooperationsmodell vorgeschlagen. Ich bin mal gespannt, wie sich das Amt und die Gemeinde entscheiden. Unter Fachleuten ist es unstrittig, dass diese Art der Kooperation  für alle Beteiligten die wirtschaftlichste ist. Einsparungen von 40 Prozent- je nach Fall- sind möglich. Ein Nachteil dieses Modells sei aber auch genannt: Das alles ist mit Mehrarbeit für die Verwaltungen verbunden und die tun sich, wenn es um zusätzliche Aufgaben geht, immer schwer. Um die Entscheidung zu erleichtern,  ist die ehrenamtliche Mitarbeit der Hausbesitzer gefragt. Und diese ehrenamtliche Mitarbeit ist im ländlichen Raum noch gegeben. Vor diesem  Hintergrund sollten die kommunalen Entscheidungsträger Beschlüsse fassen, die für alle von Vorteil sind. Liegen Beschlüsse zur Kooperation vor, so ist mir vom Amt Leezen bestätigt worden, zieht das Amt selbstverständlich mit. Nur Mut- kommunale Entscheidungsträger!  Es geht um das Geld der Bürger!

 

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