Bad Segeberg : Geraten die Stadtfinanzen außer Kontrolle ?

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Bad Segeberg :                        Geraten die Stadtfinanzen außer Kontrolle ?

Wie aus der örtlichen Presse zu entnehmen ist, geraten die Verluste des Eigenbetriebes „ Betreuung und Ausbildung“ (Pflegeheim Eichhof) außer Kontrolle. Für das Jahr 2009, so Bürgermeister Dieter Schönfeld, ist mit einem Verlust von 655.000 € zu rechnen. Damit nicht genug: Diverse während der Umbauphase durch handwerkliche Fehler entstandene Schäden kosteten der Stadt circa 170.000 € Insgesamt hat die Stadt für den Umbau einen Kredit von 8,75 Millionen Euro aufgenommen. Vor dem Hintergrund eines jährlichen Defizits von gut 240.000 Euro ist es schleierhaft, welche Wirtschaftlichkeitsberechnungen diesen Investitionen zugrunde liegen.  Nach Angaben des Bürgermeisters dauert die wirtschaftliche und monetäre „Aufarbeitung des Eigenbetriebs“ noch mindestens ein Jahr bis alle Fakten auf dem Tisch liegen. Ein erschreckender Zustand , der viele Fragen aufwirft. Gemäß § 6, Ziffer 2,  der Satzung für den Eigenbetrieb „ Betreuung und Ausbildung“ ist der Eigenbetrieb nach kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Daraus leitet sich weiter ab: Die Werkleitung hat den Bürgermeister und die zuständigen Gremien der Stadt über alle wichtige Angelegenheiten laufend zu informieren. Die Werksleitung hat dem Bürgermeister rechtzeitig den Entwurf des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte zuzuleiten. Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Werkleitung. Diese wird wiederum durch den durch die Stadtvertretung zu wählenden Werkausschuss überwacht. Die Aufstellung  des Finanzplans muss folgende Informationen beinhalten:

·         Nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplanes entsprechend der vorgegebenen Ordnung,

·         eine Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung für den Haushalt der Stadt auswirken.

Die Buchführung hat nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu erfolgen. Der Eigenbetrieb hat die für Kostenrechnungen erforderlichen Unterlagen zu führen und nach Bedarf Kostenrechnungen zu erstellen.

·         Halbjährlicher Lagebericht an den Bürgermeister

·         Jahresabschlussbericht- bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und  Verlustrechnung

mit Erläuterung

Die Werksleitung hat innerhalb von drei Monaten, spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen.

Diese wirtschaftlichen und monetären Verfahrensabläufe machen deutlich, dass es genug Kontrollmechanismen gibt, um Fehlentwicklungen zu erkennen. Diese Kontrollmechanismen scheinen nicht gegriffen zu haben. Wie kann es sein, dass ein Jahr benötigt wird, um betriebswirtschaftliche Zahlen greifen zu können? Sind die Jahresabschlüsse nicht verwertbar? Was sagen die Lageberichte aus. Gibt es sie überhaupt? Wie kann es sein, dass außerordentliche Einnahmen wie Grundstücksverkäufe und Spenden als Einnahmen des operativen Geschäfts gebucht werden. Warum sind  diese Einnahmen nicht extra gebucht worden? Was sagt dazu der Erläuterungsbericht der G.u.V.-Rechnung?  Wie kann es sein, dass ein Wirtschaftsprüfer erst kürzlich dem Eigenbetrieb eine positive Entwicklung bescheinigt hat? Wer hat den Auftrag zur Überprüfung des Eigenbetriebes an den WP ausgelöst. Welchen Prüfungsumfang umfasste der Auftrag? Fragen über Fragen !  Eins steht jetzt schon  fest: Im Rathaus herrscht Chaos! Man darf gespannt sein, was als nächstes passiert. Noctalis ( Fledermaus-Zentrum GmbH), Otto-Flath-Stiftung, das Mittelzentrum  und das Parkdeck lassen schon heute grüßen.

 

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