DBV: Bauernverband verteidigt industrielle Landwirtschaft!
DBV: Bauernverband verteidigt industrielle Landwirtschaft!
Kommentar vom SV Karl-Dieter Specht
„Hände weg von der Privilegierung industrieller Stallanlagen im Außenbereich“, das ist die Devise des Deutschen Bauernverbandes. Diese besondere Regelung für die „industrielle Landwirtschaft“ muss unter allen Umständen verteidigt werden, so Bauernboss Sonnleitner. Die seit über 50 Jahre bestehende Regelung ist im Laufe der Jahre dergestalt aufgeweicht worden, dass es der Agrar-Industrie ohne Flächenbindung und eigener Futterversorgung heute rechtlich möglich ist (fast), jedes landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich durchzusetzen. Diese, in der Sache für die bäuerliche Landwirtschaft durchaus sinnvolle Regelung, ist zu einem“ Rohrkrepierer“ für bäuerliche Familienbetriebe geworden. Die Anzahl der Mastanlagen industrieller Massentierhaltung im Außenbereich verdrängt zunehmend die bäuerliche Landwirtschaft. In manchen Gegenden Deutschlands stinkt das Problem der konzentrierten Massentierhaltung im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. So wird schon in den Kreisen Cloppenburg, Vechta, Emsland, Bentheim ,einschließlich der Anwartschaft der Kreise Oldenburg und Osnabrück, eine Viehdichte von über 2 GV/ha erreicht. Selbst dem CDU-Mann Lindemann ist das zu viel. Er plant, wenn von Seiten des Gesetzgebers nichts geschieht, im Herbst eine Bundesratsinititative.
Vorstellung Lindemanns: Die Kreise und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, wenn die Schallgrenze von 2 GV/ha erreicht bzw. überschritten wird, steuernd einzugreifen. Selbst der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, fordert ein Umdenken.
NLT: „Nach Auffassung des NLT sollte im Bundesrecht (§ 246 Baugesetzbuch) dem Land Niedersachsen die Möglichkeit gegeben werden, die so genannte Privilegierung in § 35 Abs. 1 BauGB für Tierhaltungsanlagen einzuschränken. Damit werde die Möglichkeit eröffnet, in Niedersachsen für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die nach dem geltenden Recht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedürfen, die Privilegierung zu streichen. In dieser Konstellation würde dann systemkonform das gemeindliche Planungsrecht zum Tragen kommen“(Quelle: NLT).
Anmerkungen: Die Forderung des NLT ist aus der Not seiner Mitgliedsgemeinden geboren und löst das Problem nicht. Es verlagert das Problem nur in andere Länder, Kreise und Gemeinden, die von der Viehdichte noch nicht betroffen sind. Insoweit muss eine bundeseinheitliche Regelung her, die die Privilegierung von gewerblicher Massentierhaltung im Außenbereich aufhebt. Dagegen wendet sich der Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, mit dem Argument:
Möllers: Gewerbliche Ställe müssen auch in Zukunft unter die Privilegierung des Baugesetzbuchs (BauGB) fallen. Sonst nehmen wir den flächenarmen bäuerlichen Familienbetrieben jede Zukunftschance“, erklärte der Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, gestern bei einer Tagung in Münster (Quelle:topagrar).
Exkurs: „Lex Möllers“- Josef Möllers ist Präsident des westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes. Zusätzlich ist Franz-Josef Möllers im Präsidium des Deutschen Bauernverbands. Dort ist er auch Mitglied des Verbandsrates und Vorsitzender des Fachausschusses Rindfleisch. Als Aufsichtsratsvorsitzender kontrolliert er die 'Raiffeisen Central Genossenschaft Nordwest e.G. RCG' mit Sitz in Münster. Dabei handelt es sich um einen der größten Mischfutterhersteller Deutschlands. Böse Zungen sehen hierin einen Interessenkonflikt und erklären sich so den Umstand, dass sich Franz-Josef Möllers trotz BSE-Krise lange gegen die offene Kennzeichnung der Futtermittelinhaltstoffe ausgesprochen hat. Möllers ist darüber hinaus auch Aufsichtsratsmitglied der Firma 'LAND-DATA Gesellschaft für Verarbeitung landwirtschaftlicher Daten' und Aufsichtsratsvorsitzender der 'Landwirtschaftsverlag GmbH Münster-Hiltrup. Gute Kontakte hat der Bauernpräsident auch zu Banken und Versicherungen. Bei WGZ-Bank (WGZ-Bank-Gruppe) Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank ist er Beiratsmitglied, bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank ist er Mitglied des Verwaltungsrates, bei der R+V Allgemeine Versicherung AG Beiratsmitglied, bei der Westfälische Provincialversicherung fungiert er als landwirtschaftlicher Beirat und bei der WL-Bank WESTFÄLISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG ist Franz-Josef Möllers Vorsitzender des Aufsichtsrates. Auch im Raiffeisen- und Genossenschaftsbereich ist Möllers fest verankert: Beim Deutschen Raiffeisenverband (DRV) ist er im Präsidium und im Präsidialausschuss vertreten, beim Westfälischen Genossenschaftsverband ist er kooptiertes Mitglied im Verbandsausschuss und bei der Raiffeisenwarengenossenschaft Riesenbeck. Bei der Landwirtschaftskammer sitzt er als Mitglied im Hauptausschuss und im Kreisbauernverband Steinfurt ist er Vorsitzender. Franz-Josef Möllers ist Landwirt und betreibt einen 70-Hektar-Hof mit Schweinehaltung. Zu guter Letzt vertritt er bei der Marketingorganisation Westfalen-Initiative e.V. als Mitglied des Kuratoriums die Interessen der Landwirte(Quelle: NABU).
Anmerkungen:Dabei verschweigt Möllers, dass die meisten Bauanträge zur Massentierhaltung nicht von bäuerlichen Betrieben gestellt werden sondern von gewerblichen Unternehmen. Darüber hinaus besteht für die Ausweitung der Schweine-und Geflügelfleischproduktion zurzeit kein Bedarf mehr. Der europäische Markt ist versorgt und die Überproduktion lässt sich meisten nicht zu kostendeckenden Preisen auf dem Weltmarkt absetzen. Folge: Immer mehr bäuerliche Familienbetriebe müssen aus der Produktion ausscheiden und das Feld den industriellen Großmästen überlassen. Die Skandale um „Wiesenhof und Grotelüschen“ zeigen einmal mehr, was passiert, wenn die industrielle Landwirtschaft immer weiter voranschreitet. Es sind also die bäuerlichen Familienbetriebe, die für die Beibehaltung der Privilegierung industrieller Großmastanlagen bluten müssen. Das „Alles“ wird -man kann es kaum glauben- vom Bauernverband unterstützt!
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