Meiereigenossenschaften: Fragen an die Vorstände!

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

EMB-Fougeres-13-09-10-015-TFragen an die Vorstände von Meiereigenossenschaften

Das Recht auf Auskunftserteilung

Anregungen vom SV Karl-Dieter Specht

Vorbemerkung: In meinen Referaten zum Thema Milchwirtschaft ging und gehe   ich u.a. auf die Strukturen der  Meiereigenossenschaften ein. Dabei ermuntere ich die Milchbauern, sich an der  unternehmerischen Ausrichtung „ihrer“ Genossenschaft aktiv zu beteiligen. Auf vielfachem Wunsch habe ich einige  Fragen zusammengestellt, deren Beantwortung einen ersten Einblick in den  Ist-Zustand der Genossenschaft gibt. Einige  Antworten der gestellten Fragen können auch den veröffentlichten Konzernbilanzen  unter https://www.ebundesanzeiger.de entnommen  werden.  Die Kenntnis des Ist-Zustandes ist die Voraussetzung, um in der Sache mitreden zu können.  Die von mir formulierten Fragen an den Vorstand erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei Erzeugergemeinschaften, die  zu einer anderen Meierei wechseln wollen, sollte unbedingt ein fachlich versierter Wirtschaftsprüfer mit eingeschaltet werden, um böse Überraschungen  möglichst zu vermeiden.

Ø Spielregeln

·        Ein Anspruch auf Auskunftserteilung hat jedes Mitglied in der Generalversammlung(oder  die Vertreter in der Vertreterversammlung).

 Anmerkung: § 43a GenG - Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Generalversammlung aus Vertretern der Mitglieder (Vertreterversammlung) besteht. Die Satzung kann auch bestimmen, dass bestimmte Beschlüsse der Generalversammlung vorbehalten bleiben. Der für die Feststellung der Mitgliederzahl maßgebliche Zeitpunkt ist für jedes Geschäftsjahr jeweils das Ende des vorausgegangenen Geschäftsjahres.

·         Das Auskunftsrecht bezieht sich auf die anstehenden Tagesordnungspunkte der GV, wobei hier großzügig zu verfahren ist. Insbesondere dann, wenn die Auskunft zur Meinungsbildung erforderlich ist und in Beschlüsse mit einfließen kann.

·        Die Auskunft hat grundsätzlich der Vorstand mündlich zu erteilen. In besonderen Fällen kann sie auch schriftlich erfolgen.

·        Handelt es sich hierbei um einen umfassenden Fragenkatalog, ist dieser dem Vorstand rechtzeitig vor der GV zur Kenntnis zu bringen.

·        Die Auskunft des Vorstandes hat gewissenhaft, umfassend, vollständig und  gemäß den Grundsätzen eines ehrbaren Kaufmannes (Grundsatz von Treu und Glauben) zu erfolgen. Die Auskunft ist verständlich zu formulieren, so dass die Mitglieder der Sachlage folgen können.

·        Es ist grundsätzlich Auskunft zu erteilen. Diese kann nur verweigert werden, wenn übergeordnete Interessen oder gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen.

 

Fragen an den Vorstand einer  Meiereigenossenschaft

Ø Marktausrichtung (Strategie Produktportfolio )

·        Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre .........................................…..................€

·         Standartsegment Weiße Linie

Anteil am Gesamtumsatz  ........................................................................ ...€

Deckungsbeitrag der letzten 5 Jahre............................................................€

·        Milchpulver ( Voll.- Mager.,-und Molkepulver

Anteil am Gesamtumsatz ...........................................................................  €

Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre .........................................................€

·        Käse  ( Massengeschäft und Spezialitäten)

Anteil am Gesamtumsatz .............................................................................€

Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre .........................................................€

·        Spezialitäten ( Joghurterzeugnisse, Frischdesserts u.Buttermilch usw.

Anteil am Gesamtumsatz ...........................................................................  

Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre ........................................................ €

·        Halbfertig.- und Fertigprodukte für die  Industrie

Anteil am Gesamtumsatz  der letzten 5 Jahre............................................ 

 Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre ....................................................... €

·        Handelswaren

Anteil am Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre .............................................€

·        Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre .........................................................€

·        Exporte in Drittländer ( welche Produkte ?)

Anteile am Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre ............................................€

Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre ( mit u. ohne Exportbeihilfen)

.........................................................................................................................€

·        Sonstige Geschäftsfelder  ( bitte aufführen)

Anteil am Gesamtumsatz  der letzten 5 Jahre..............................................€

Deckungsbeiträge der letzten 5 Jahre

Ø Investitionen

·        Wofür ? 

Massenware...............................................................................................€

Pulver ........................................................................................................€

Spezialitäten .............................................................................................€

Zukunftsmärkte.........................................................................................€

Verwaltung ...............................................................................................€

Vertrieb......................................................................................................€

Produktion ................................................................................................€

Ø Anteile anderer Gesellschafter

·        Höhe der Einlagen ....................................................................................€

·        Verzinsung der Einlagen...........................................................................%

Ø Genossenschaftsanteile

·        Höhe der Anteile ......................................................................................€

·        Verzinsung der Anteile .............................................................................%

Ø Leistungsbilanzen

·        Personalkosten  je kg  erfasster Rohmilch................................................€/kg

·        Abschreibungen  je kg erfasster Rohmilch ..............................................€/kg

·        Erfassungskosten je kg erfasster  Rohmilch..............................................€/kg

·        Vertriebskosten   je kg erfasster Rohmilch.............................................. €/kg

·        Produktionskosten je kg erfasster Rohmilch........................................... €/kg

·        Zinsbelastung je kg erfasster Rohmilch .................................................   €/kg

·        AfA je kg erfasster Rohmilch..................................................................... €/kg

·        Investitionen je kg erfasster Rohmilch ..................................................  €/kg

·        Rückstellungen für Pensionen/ähnliche Verpflichtungen je kg erfasster Rohmilch ................................................................................................€/kg

·        Entwicklung des Milchgeldauszahlungspreis der letzten 5 Jahre

............................................................................................€/kg/Milch/ECM

·        Stand der Genossenschaft im Milchgeldauszahlungsvergleich

.......................................................................................... €/kg/ Milch/ECM

Ø Finanzstruktur

·        Entwicklung des Eigenkapitals in den letzten 5 Jahren

durch Einlagen/Anteile ...............................................................................€

aus operativer Tätigkeit heraus ..................................................................€

Verhältnis Eigenkapital/Fremdkapital ............................................%

 

Ø  Geschäftliche Risiken

·        Neustruktuierungen  ( angestrebte Ziele darlegen)

·        Werkschließungen     ( angestrebte Ziele darlegen)

·        rechtliche Auseinandersetzungen etc. ( wenn vorhanden)

 

Ø Altersversorgung und Vergütung der Organe:

·        Vergütungsstruktur (fix / variabel) ............................................................€

·        Messgröße des variablen Anteils ...............................................................€

·        Pensionszusagen etc................................................................................    .€

 

Anmerkungen:

Die Leitungsmacht des Vorstandes bezieht sich auf den Unternehmensgegenstand, der durch die  Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu konkretisieren ist. An die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist der Vorstand gebunden. Nach § 43 Abs. 1 GenG üben die Mitglieder ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Vorstand hat zwar die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GenG), seine Leitungsmacht bezieht sich jedoch nicht auf die Bestimmung der Förderart nach § 1 Abs. 1 GenG. Dies allein ist Sache der Generalversammlung. Insoweit kann die Generalversammlung Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Sie kann ihr vorgeben, welche Unternehmensziele anzustreben sind. Davon macht die Generalversammlung nur selten Gebrauch, da ihr wichtige Einblicke vorenthalten werden. Insoweit geht in der Praxis die Willensbildung nicht von der Generalversammlung aus, sondern die Generalversammlung ist nur das vollziehende Organ der Geschäftsführung und des Vorstandes. Insbesondere

durch die Auslagerung  operativer Geschäftsfelder wird das in anschaulicher Weise deutlich. Hier muss entschieden gegengesteuert werden. Der Aufsichtsrat muss in seiner Funktion gestärkt werden .D.h. er muss in Abänderung des § 38 des GenG  eigenständig die Möglichkeit erhalten, gewisse Entscheidungen der Geschäftsführung und des Vorstandes  durch externen Sachverstand nicht nur im Nachhinein  überprüfen zu lassen. Dann würden die Berichte der Aufsichtsräte  an die Genossenschaftsmitglieder wesentlich farbiger ausfallen.  Nur Mut! Sie bestimmen die Geschäftspolitik und nicht die Geschäftsführung!

 

 

 

 

 

 

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