Fragen an die Landesregierung S-H
Sehr geehrter Herr Specht,
hier finden Sie die gewünschten Antworten zu Ihren Fragen:
1. Sind für Flüchtlinge, die sich noch im Verfahren befinden, ausreichend Plätze zum Besuch von Integrationskursen vorhanden?
Die Integrationskurse stellen aktuell die wichtigste integrationspolitische Sprachfördermaßnahme des Bundes dar. Zuständig für die Zulassung und Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das sich hierzu der örtlichen Sprachkursanbieter in SH bedient. Die Integrationskurse eröffnen Zugewanderten die Möglichkeit, Sprachkenntnisse bis zum Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie Kenntnisse der Rechtsordnung, Kultur und der Geschichte Deutschlands zu erwerben. Sie werden auch als zielgruppenorientierte Spezialkurse wie Eltern- oder Jugendkurse, Alphabetisierungs- oder Intensivkurse angeboten.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Integrationskursen an den Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Regionalstelle Neumünster, Haart 148, 24539 Neumünster (Postadresse), Brachenfelder Str. 45, 24534 Neumünster (Besucheradresse)
2. Wie lange dauert im Durchschnitt das Anerkennungsverfahren?
Nach aktuellen Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dauert das Asylverfahren im Durchschnitt 5 1/2 Monate nach Asylantragstellung.
3. Wie können sich die Flüchtlinge in den zentralen Aufnahmestellen des Landes auf ein Leben in Deutschland vorbereiten, wenn sie sich in Deutschland eine neue Heimat aufbauen wollen? Was müsste nach Ihrer Ansicht geschehen, um die Integration zum Erfolg zu führen? D.h. aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Was unternimmt das Land zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen? Was wird den Flüchtlingen während des Anerkennungsverfahrens geboten? Welche Kurse können sie besuchen?
Seit Herbst 2015 werden durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes SH neben der Verfahrensberatung und Informationsangeboten der Betreuungsverbände auch sukzessive Willkommenskurse in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten, die neben Orientierung im Sozialraum auch erste Sprachförderelemente enthalten. Diese Kurse stehen derzeit allen nicht mehr schulpflichtigen Untergebrachten offen. Damit wird in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes nach einem landesweit einheitlichen Konzept Basiskommunikationsförderung angeboten und eine erste sprachliche Befähigung als praktische Lebenshilfe vermittelt. Die Kursstruktur umfasst einen max. 2-wöchigen Kompaktkurs in der EAE mit insgesamt 30 Unterrichtseinheiten (UE).
Frage. Was versteht man unter sukzessive Willkommenskurse? Sind die angebotenen Kurse kostenpflichtig? Wie lange verweilen die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes? Mit welcher Qualifikation in Sachen Sprache/ Gesellschaftskunde werden die Flüchtlinge an die Kreise/Kommunen weitergeleitet? Sind die angebotenen Kurse Pflichtkurse für die Flüchtlinge? Wenn ja-welche? Nach Ihren Angaben beträgt die Verweilzeit bis zu Anerkennung ca. 6 Monate. Was wird den Flüchtlingen in dieser Zeit angeboten? Welche Pflichtkurse müssen die Flüchtlinge belegen? Unterscheiden man zwischen den Flüchtlingen, die in Deutschland bleiben wollen und jenen, die wieder in ihre Heimat zurückkehren? Sind die Kompaktkurse ( EAE) Pflichtkurse und mit welcher Prüfung schließen sie ab?
Angesichts des starken Zuwachses von Flüchtlingen in schleswig-holsteinischen Kommunen und ergänzend zu den geöffneten Integrationskursen des Bundes sieht das Land auch im Jahr 2016 die Durchführung von Sprach- und Erstorientierungsmaßnahmen für die in den Kommunen lebenden Asylsuchenden vor und hat hierzu die Landesmittel entsprechend verdoppelt. S
Frage: Nach meinen Erfahrungen ist es zweckmäßig, wenn die Flüchtlinge erst an die Kreise/Gemeinden abgegeben werden, wenn sie über Deutschkenntnisse verfügen und unsere Gesellschaft/Kultur anerkennen und danach auch leben wollen. Gerade in den Zentral-Unterkünften kann man solche Kurse rational und effektiv durchführen. Wird die bei uns bleibenden Flüchtlinge nicht in die Pflicht genommen, drohen uns Verhältnisse wie in Kiel Gaarden. Wie sollen solche Verhältnisse in Zukunft verhindert werden?
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten fördert bereits seit 2013 die Durchführung von Sprach- und Erstorientierungsmaßnahmen für die in den Kommunen lebenden Asylsuchenden. Diese sog. „STAFF-Kurse“ (Starterpaket für Flüchtlinge in SH) werden seitdem in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Kompaktkursen von 100 Unterrichtseinheiten durchgeführt und in hohem Maße durch Kommunen und Zivilorganisationen abgerufen.
Darüber hinaus ermöglicht das Innenministerium auch die Teilhabe von Flüchtlingen an Beratung in Kommunen (Migrationsberatung) sowie Betreuung über die Aufnahme- und Integrationspauschale. Zudem plant das Land geschlechterspezifische und demokratiefördernde Maßnahmen in 2016, die sich derzeit noch in Planung befinden.
Das Land SH verfolgt insgesamt das Ziel, Personen mit Bleibeperspektive so früh wie möglich an Integrationsmaßnahmen heranzuführen und die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Angebote zur Sprache, Beratung, Betreuung, Arbeit, Wohnen, Kita, Schule und bürgerschaftliches Engagement sind hier exemplarisch. Diese besonderen Bereiche hat die Landesregierung mit entsprechenden Haushaltsmitteln unterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Peters
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
des Landes Schleswig-Holstein
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