Land Schleswig-Holstein Gebietsreform ?
Gebietsreform ade ? - Sparziel trotzdem zu erreichen ?
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sind die Pläne des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Gründung von Großkreisen zunächst gestoppt worden. Begründung: Nach Meinung der Greifswalder Richter verstößt die Reform gegen das Verfassungsgesetz, weil die geplanten Großkreise für eine kommunale Selbstverwaltung zu groß sind. Nach Meinung des Gerichtes müssen die Kreise so geschnitten werden, dass es den Kreistagsabgeordneten zumutbar sein muss, ihre Arbeit ehrenamtlich mit Erfolg zu verrichten. Die Strukturen, so das Gericht, müssen also überschaubar sein. Dieses Urteil hat natürlich auch in Schleswig-Holstein für Diskussionsstoff gesorgt. Die Einen fühlen sich in ihrer Auffassung betätigt, die Anderen sehen das Urteil als nicht relevant für Schleswig-Holstein an. Eines ist jedoch sicher: Nach dem „Greifswalder Urteil“ ist nichts mehr so wie es war! Im Klartext: Eine Gebietsreform macht nur dann einen Sinn, wenn sie von den Bürgern getragen wird. Und da liegt das Problem! Im Kompetenzengerangel zwischen den unterschiedlichen Gebietskörperschaften werden Sparpotentiale verschüttet. Ich erinnere in diesem Zusammenhang u. a. nur an die verhinderte Zusammenlegung von Prüfungsämtern. Ein Gutachten jagt das andere! Mir drängt sich der Eindruck auf, dass je nach Aufraggeber, die Gutachten entsprechend den Vorgaben hin gerechnet werden. Anders sind die unterschiedlichen Ergebnisse nicht zu verstehen. Das ganze Hin und Her- inklusive Parteiengezänk- kommt bei den Bürgern nicht mehr an. Nun hat die Landesregierung am 12. Februar 2008 Leitlinien zur Verwaltungsstruktur-und Funktionalreform erlassen. Daraus geht hervor, dass Kreise künftig eine Mindestgröße von 180.000 bis 200.000 Einwohnern haben müssen. Weiter heißt es, „Auf Kreisfusionen kann verzichtet werden, wenn die Kreise und kreisfreien Städte bis Ende 20012 die Einsparpotentiale durch Kooperation erreichen.“* Die Leitlinien schließen mit dem Satz ab:“Die neue Kreisstruktur soll mit der nächsten Kommunalwahl in Kraft treten.“ Erstaunt fragt sich der Bürger, warum die Einsparpotentiale nur durch Kooperation zu erreichen sind? Warum können die Repräsentanten der gewachsenen Strukturen und damit die Bürger nicht selbst entscheiden, wie sie das vorgegebene Einsparpotential erreichen wollen? Muss das Land unbedingt auf seine Weisungskompetenz pochen? Das Land darf die Eigeninitiative der Ämter, Städte und Kreise nicht behindern. Wer sagt denn, dass man aus zwei „kranken“ Verwaltungseinheiten eine gesunde Einheit macht? Zwar geht der Landesrechnungshof davon aus, dass pro Zusammenschluss 200000€ Verwaltungskosten einzusparen sind. Dies setzt jedoch voraus, dass die „kleinen „Verwaltungsstrukturen nicht effektiv genug arbeiten. Aus der freien Wirtschaft weiß ich, dass Größe allein nicht die Problemlösung ist. In der Verwaltung sieht es da nicht anders aus (siehe das Beispiel der Stadt Berlin). Unternehmerische Denkstrukturen scheinen bei der Ministerialbürokratie noch nicht angekommen zu sein. Anders lässt sich die schematische Festlegung auf gewisse Größen nicht erklären. Lasst doch die gewachsenen Verwaltungsstrukturen erst einmal ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen! Die Verantwortlichen vor Ort wissen am Besten, wie sie die Sparziele des Landes erreichen können. Nur Mut zur Eigeninitiative. Der Bürger vor Ort soll doch in Zukunft noch mehr Verantwortung übernehmen – oder nicht?
* und das Landesregierung bewegt sich doch!