Schleswig-Holstein (Justizpanne oder Gesetzeslücke ?)
So sehe ich das
Justitzpanne oder Gesetzeslücke ?
Für das Zusammenleben einer Gemeinschaft (Staat) sind Gesetze, Verordnungen und zu erfüllende gesetzliche Fristen unabdingbare Voraussetzungen für das Funktionieren eines demokratischen Rechtsstaates. Auf diese gesetzlichen Grundlagen müssen sich die Bürger ohne Rücksicht auf das Ansehen der Person und deren Herkunft verlassen können. Auch der Staat mit seinen drei Gewalten der Legislative, der Exekutive und der Judikative hat sich zwingend daran zu halten.
Was ist passiert?
Eine Person, die wegen wiederholter Sexualdelikte im Juli 2004 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, soll nach dem Verbüßen ihrer Haft weiterhin in Sicherheitsverwahrung bleiben. Um dieses Begehren durchzusetzen, musste die Behörde innerhalb einer gesetzlichen Frist dem Gericht ein Gutachten vorlegen. Diese Frist hat die Behörde, aus welchen Gründen auch immer, verstreichen lassen. Deshalb hob der BGH auf Antrag der Verteidigung diese Maßregel der Sicherheitsverwahrung auf(auch die von der Behörde dem Gericht vorgelegten Unterlagen haben anscheinend das Gericht nicht überzeugt). Recht hat der BGH! Eine schallende Ohrfeige für den Justizminister! Justizminister Döring spricht in diesem Zusammen von „einer Lücke im Gesetz“. Wer so, wie Döring, Fehler seiner Behörde durch Forderung nach einer Gesetzesänderung kaschieren will, untergräbt den Rechtsstaat.
Was ist zu tun?
Grundvoraussetzung für die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsverwahrung ist die Verurteilung gemäß den §§ 174-184f des StGB. Dieser Tatbestand ist erfüllt. Werden aufgrund von Erkenntnissen während der Haftzeit des Verurteilten Tatsachen bekannt, die auf eine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit hinweisen, kann das Gericht eine Sicherheitsverwahrung anordnen. Diesen Beweis muss die Justiz nun beibringen. Die jetzt durch Politiker und Redakteure emotional geführten Diskussionen und Berichterstattungen sind zwar verständlich, helfen aber in der Sache nicht weiter. Hier sind die Gerichte gefordert, die nach Recht und Gesetz Ihr Urteil fällen. Der gesetzliche Rahmen reicht aus! Der Minister muss sich nur daran halten und ihn konsequent nutzen!