Schleswig-Holstein : Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten-Chance vertan !
So sehe ich das
Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten - Chance vertan!
Durch die Verschärfung der Regelungen über Nebeneinkünfte der Abgeordneten und deren Offenlegung bei den Bundestagsabgeordneten, setzt die Länderparlamente politisch sowie verfassungsrechtlich unter Druck(26. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes v.22.08. 2005-BGBl 1 2482). Im Vorfeld dieser Gesetzesänderung spielten sich skandalöse Vorfälle in Sachen Nebeneinkünfte in diversen Parlamenten ab. Fünf initiativen zur Änderung der Abgeordentengesetze sind in folgenden Ländern bekannt: Hessen (Initiative „Die Grünen“), Sachsen (Initiative“Die Grünen), Nordrhein-Westfalen (Initiative „Der Grünen“) und Thüringen (initiative „Die Linke“). Bemerkenswert ist, dass jene Parteien, die im Bund schon aktiv waren, jetzt auch in den Ländern aktiv werden. Es gibt - so Prof. Dr. v. Arnim – starke Bestrebungen in den Landesparlamenten sich abzusprechen und einheitlich auf das Urteil des BVerfG zu reagieren. Derartige Kartelle widersprechen dem Förderalismus und hebeln Kontrollmechanismen aus. Durch eine konzertierte Aktion können berechtigte Forderungen der Öffentlichkeit abgewehrt werden. Diese öffentliche Kontrolle ist zwingend notwendig, wenn die Parlamente in eigener Sache entscheiden. Um mehr Wahrheit und Klarheit und damit mehr Öffentlichkeit herzustellen, sind folgende Grundsätze zu beachten:
Verbot von arbeitslosem Einkommen
Hierbei handelt es sich bei Abgeordneten um Einkommen, die sie aufgrund ihres politischen Einflusses von Lobbyisten ohne echte Gegenleistung erhalten. Bis auf das Land Niedersachsen kann gegen diese Art des Lobbyismus bisher nicht rechtlich vorgegangen werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon seit 30 Jahren dieses fordert.
Offenlegung aller Nebeneinkünfte
Die Abgeordneten als privilegierte Volksvertreter dürfen als einzige staatlich besoldete Amtsträger rechtlich ungehindert neben ihrer Tätigkeit als Abgeordnete noch weitere Berufe und Nebentätigkeiten ausüben. Diese gesetzlich geschützten Neben- und Berufseinkünfte verpflichten im Umkehrschluss die Abgeordneten dazu, über Herkunft und Höhe der Berufs-und Nebeneinkünfte offen Rechenschaft abzulegen.
Korruption –Tatbestand muss dem Beamtenrecht gleichgestellt werden
Bestechung von Abgeordneten im Rahmen der Ausschussarbeit. Zurzeit ist es so, dass Stimmenkauf im Parlament rechtlich geahndet wird; findet sie jedoch während der Ausschussarbeit statt, so gehen die Akteure meistens straffrei aus.
Obwohl alle Politiker in regelmäßigen Abständen dem Wahlvolk erklären, dass sie immer nur im Interesse des Gemeinwohls handeln, tun sie sich dann immer schwer, wenn es darum geht, dieses Handeln transparenter zu machen.
Das Land Schleswig-Holstein macht da keine Ausnahme. Zwar sieht das SH AbgG in der Fassung vom 1. Januar 2007 in § 74a Verhaltensregeln für Abgeordnete vor, die jedoch mehr oder weniger deklaratorischen Charakter haben. Eine öffentliche Transparenz der Nebeneinkünfte sieht die neuste Gesetzesänderung nicht vor; lediglich eine Kontrolle unter Ausschluss der Öffentlichkeit durch Gleichgesinnte! Auch der von den Grünen vorgelegte Gesetzentwurf zur Offenlegung der Nebeneinkünfte wurde jüngst von der Koalition und der FDP abgeschmettert. Diese Verweigerungshaltung in Sachen mehr Offenheit unserer Volksvertreter gegenüber dem Wähler macht einmal mehr deutlich, dass das Gemeinwohl für viele Volksvertreter erst an zweiter Stelle steht. Nur wenn es geling, die schwarzen Schafe zu benennen und „auszusortieren“ kann das Ansehen der Abgeordneten bei den Bürgern wieder zunehmen. Das setzt aber voraus, dass die entsprechenden „öffentlichen Verhaltensregeln“ für Abgeordnete geändert werden. Dazu sind die meisten Landtagsabgeordneten in Kiel (noch nicht) bereit.