Agrarsubventionen ja - aber richtig
Subventionen für die Bauern ja – aber richtig !
Trotz erbitterten Widerstand des Bauernverbandes wird der Artikel 44a der Verordnung (EG) Nr. 1290/205 auch von Deutschland ( außer Bayern ) umgesetzt. D.h. alle EU-Mitgliedsstaaten gewährleisten nachträglich die Veröffentlichungen der Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft ( EGFL und ELER ). Es handelt sich hierbei um direkte Einkommensbeihilfen an die Bauern (EGFL) und für u.a. landschaftspflegerische Maßnahmen (ELER). Diese Direktzahlungen sind in der Regel flächenbezogen. Gerade im Hinblick auf die schon beginnende groß angelegte Diskussion um die Zukunft unserer bäuerlichen Betriebe ist eine Veröffentlichung der betriebsbezogenen Agrarsubventionen sehr hilfreich. Durch die Veröffentlichung wird schnell deutlich, wer im großen Stiel abkassiert. Die Agrar-Industrie und die Großagrarier sind die größten Nutznießer der Subventionspolitik. Allein der Energiekonzern RWE erhielt für die Rekultivierung seiner Braunkohlefelder von 2001-2006 1,2 Millionen Euro. Die Fa. Rethmann, bekannt als Abfallentsorgungsunternehmen, bewirtschaftet 6.000 ha und hat Anlagen für 7.000 Schweinemastplätze, 800 Milchkühe, 650 Mutterkühe und 550 Mastbullen und kassiert ebenfalls ab. Die KTG Agrar AG aus Hamburg hat ihre Flächenexpansion weiter fortgesetzt und bewirtschaftet heute 25.000 ha dank der Agrarsubventionen. In Deutschland erhalten 1% Prozent der Betriebe jeweils mehr als 100.000 Euro, die jedoch 25 Prozent der Gesamtsumme vereinnahmen. 88 Prozent der Betriebe erhalten nur jeweils 20.000 € und müssen sich mit einem Anteil von 41 Prozent an der Gesamtsumme zufrieden geben. Ein flächenstarker Betrieb kann somit bis zu 120.000 Euro je Arbeitskraft bekommen. Insoweit ist hier ein Korrekturbedarf angezeigt. Es geht nicht um eine Neiddiskussion, sondern um Fakten, die man kennen muss, um die Interessenlage der Entscheidungsträger objektiv einschätzen zu können. Vor diesem Hintergrund bekommt die Entkoppelung eine besondere Bedeutung. Unabhängig von der landwirtschaftlichen Produktion werden Ausgleichszahlungen je Betrieb gewährt. Betroffen sind davon Ackerkulturen, Tierprämien usw., die zur so genannten Betriebsprämie zusammengefasst werden. Bemessungsgrundlage ist der „Status quo“. Durch die Fixierung der Bemessungsgrundlage werden bestehende Wettbewerbsnachteile zementiert. Erschwerend kommt hinzu, dass im Rahmen der Modulation bis 2013 weitere 10 Prozent der Direktzahlungen gekürzt werden. Das trifft die Bauern am härtesten. Von diesen Mitteln erhalten die Länder 90 Prozent zur Förderung der ländlichen Räume zurück. Die Abkoppelung bedeutet auch, dass der Bauer in Zukunft mehr und mehr dem freien Spiel der Marktkräfte ausgesetzt ist. Dies führt wiederum, man kann es heute schon bei der Milch hautnah erleben, zu fallenden Marktpreisen. Beides zusammen, die Absenkung der Betriebsprämien in Verbindung mit fallenden Marktpreisen, gefährden die meisten bäuerlichen Betriebe in ihrer Existenz. Nach dem Motto: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man. Diese Entwicklung kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Agrarpolitik sein. Hier müssen die Herren Otten, Hastedt, und Pritschau des Kreis-Bauernverbandes Segeberg gegensteuern, wenn die soziale Verarmung der Bauern und damit die des ländlichen Raumes verhindert werden soll ( siehe Segeberger Zeitung vom 18. Juni 2009). Aber danach sieht es z.Z. nicht aus. Weder eine Korrektur der Agrarsubventionen noch eine bedingte Absage an eine ungebremste Wachstumspolitik ist beim Bauerverband Schleswig-Holstein zu erkennen. Dadurch gefährdet der Bauerverband nicht nur die Agrarsubventionen, sondern auch bäuerliche Existenzen. Die Milchpolitik ist ein beredetes Beispiel dafür.
Weitere Infos unter http://specht.over-blog.de