Gemeinde Högersorf : Sachstandsbericht an die Bürgermeisterin
An die
- Frau Bürgermeisterin Astrid Wilken-Rath
- Gemeindevertreterinnen /vertreter
- Amtsverwaltung Leezen ( z.Hd. Herrn Steenbuck )
Hier : Sachstandsbericht zur Überprüfung privater Abwasserleitungen gemäß DIN 1986 Teil 30
Mit der Handlungsempfehlung zur Umsetzung der obigen DIN-Norm hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein den Kommunen und den Privatpersonen ein Info-Pakt an die Hand gegeben, das beachtenswert ist. Verfahrensschritte, Verantwortlichkeiten, technische Umsetzung und Umsetzungsmodelle werden anschaulich dargestellt und erläutert. Die Gemeinde als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht ist gemäß § 31 des LWG auf dem gesamten Gemeindegebiet örtlich zuständig. Insoweit obliegt ihr auch die Kontrollpflicht. Da jedoch die Überprüfung und Sanierung der privaten Abwasseranlagen nicht zu den hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde gehört, kann die Gemeinde nur mit Einwilligung ihrer Grundstückeigentümer für diese tätig werden. Welche Modelle zur Anwendung kommen können, entnehmen Sie bitte den Handlungshinweisen ( siehe unter Google –Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30-).
Für unsere Gemeinde käme das Kooperationsmodell infrage.
Nach Angaben von Herrn Steenbuck ( Amt Leezen) wird das Thema „Überprüfung privater Abwasseranlagen“ erst 2010 in Angriff genommen. Auch- so Herr Steenbuck- sind einige Gemeinden des Amtes der Meinung, dass es Sache der Grundstückseigentümer ist den Pflichten zur Überprüfung selbst nachzukommen ( Aufforderungsprinzip). Diesem Beispiel sollten wir nicht folgen, denn nur durch eine koordinierte Aktion( Kooperationsmodell) lassen sich vertretbare Preise für die Grundstückseigentümer herausholen. Wenn es der Wille der Gemeinden ist, im Interesse der Grundstückseigentümer ( Bürger) gemeinsam zu handeln, dann ist selbstverständlich das Amt mit von der Partie.
Also - packen wir es in 2010 an !
Gez. Specht