Dioxin-Skandal: Wann kommt die Wende?

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Dioxin-Skandal : Wann kommt die Wende?

 

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Anmerkungen vom SV Karl-Dieter Specht

Wäre der Skandal nicht so ernst, dann könnte man meinen auf einem orientalischen Basar zu sein. Es wird nur  zugegeben, was ohnehin schon feststeht. Erst hieß es von Seiten der Landesregierung  den  Skandal  habe man in Griff. Dann stellte sich heraus, dass schon im März 2010 belastete Proben vorhanden waren, die aber von der Firma nicht gemeldet wurden. Der neue Landwirtschaftsminister Niedersachsens legte nach und behauptet neuerdings,  dass die Panscherei  schon seit längerem  betrieben wurde; nicht erst seit März 2010. Zwangsläufig stellt sich natürlich die Frage: Wo waren die Kontrolleure des Landes Schleswig-Holstein, die die Selbstüberwachung der Firmen überprüfen sollen?

Sollte der Bock zum Gärtner gemacht werden?

Ergänzend erklärte Ministerin Aigner: „Die Futtermittelindustrie möge Vorschläge zur besseren Überwachung und Kontrolle ihrer Futtermittelproduktion machen.“ Dass Aigner mit diesem Vorschlag den Bock zum Gärtner machte war ihr,  entweder aufgrund falscher Beratung oder des eigenen naiven Handelns, nicht bewusst. Und so kann, was kommen musste: Es prasselte von allen Seiten Kritik. Eingedenk dieser Kritik ging sie in die Offensive und legte der Öffentlichkeit nach den Grünen und der SPD ein 10 Punkte Katalog vor. Ein kurzer Überblick über die 10 Punkte zeigt, dass bei der Ausarbeitung der 10 Punkte die Futtermittelindustrie möglicherweise Pate stand. Einmal  so richtig in Schwung gekommen, besuchte die Ministerin  auch Niedersachsen.

Hier die PM:  15.Januar 2011: "Wie Sie wissen, habe ich gestern Abend das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in Oldenburg besucht und mich dort über den Stand der Untersuchungen unterrichten lassen. Dabei habe ich auch Gespräche geführt mit dem zuständigen Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium, Rike, und mit Umweltminister Sander, der das Landwirtschaftsressort in Vertretung leitet. Mir wurde von niedersächsischer Seite wiederholt und auch gestern erneut mit Nachdruck versichert, dass die für die Futter- und Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung des Dioxin-Falls in die Wege geleitet hätten. Ich habe bei dieser Gelegenheit auch mein Angebot an die betroffenen Länder erneuert, für die noch ausstehenden Dioxin-Tests die Analyse-Kapazitäten der Bundeseinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Am frühen Samstagmorgen wurde unser Haus auch Fachebene von Seiten Niedersachsens darüber informiert, dass bei der Aufklärung von Lieferbeziehungen und Unterlagen über Zulieferung und Auslieferung im Betrieb eines Mischfutterherstellers in Damme festgestellt worden sei, dass dieser Mischfutterbetrieb seine Lieferbeziehung zu 934 landwirtschaftlichen Betrieben den Behörden nicht mitgeteilt habe. Niedersachsen habe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgegangen werde.

Unter den 934 Betrieben seien nach Mitteilung der zuständigen Landesbehörden:

  • 110 Legehennenbetriebe
  • 403 Mastbetriebe (Schwein)
  • 248 Ferkelmastbetriebe

Die vor Ort zuständigen Behörden seien informiert und die betroffenen Betriebe in Niedersachsen gesperrt. Nach erster mündlicher Darstellung Niedersachsens seien von dem Betrieb in Damme Futtermittellieferungen auch in andere Bundesländer gegangen, unter anderem nach Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bayern. Ein schriftlicher Bericht liegt dem BMELV derzeit noch nicht vor.

Das ist ein Skandal im Skandal. Und das kann nur eine Konsequenz haben: Die sofortige Ablösung der Verantwortlichen in Niedersachsen. Der zuständige Ministerpräsident McAllister muss jetzt handeln und konsequent durchgreifen.

Ich erwarte bis heute Nachmittag einen ausführlichen Bericht des Ministerpräsidenten und ich erwarte, dass er bis heute Abend personelle Konsequenzen zieht."

 

Koalitionsfrieden geht vor Wahrheitsfindung und Verantwortungsübernahme

Und was ist passiert: Nichts! Alle Anschuldigungen der Ministerin Aigner haben sich nach dem Einschalten der Bundeskanzlerin in „politischer Luft“ aufgelöst. Obwohl Ministerin Aigner hinters Licht geführt wurde und somit zu Recht die Ablösung der Verantwortlichen forderte, intervenierte die Kanzlerin und pfiff ihre Ministein zurück. Nach dem Motto: Der Koalitionsfrieden geht vor Wahrheitsfindung und Verantwortungsübernahme.

Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache

 Tatsache ist jedoch, dass die niedersächsischen Behörden drei Wochen gebraucht haben, um herauszufinden, dass ein weiterer Futtermittelhersteller aus Damme (eine Genossenschaft) Lieferbeziehungen zum Dioxin-Panscher Harles und Jentzsch unterhalten hat. Die Lieferlisten waren nicht vollständig, erläuterte Hannover, das habe man nach umfangreichen Kontrollen festgestellt Fast 1.000 Betriebe mussten zusätzlich gesperrt werden. Das Vorgehen belegt das desolate Krisenmanagement der Landesregierung.

Und das ist noch nicht alles:

 Nach Aufdeckung des Skandals sind noch „zirka zehn Tage danach“ belastete Eier in den Handel gelangt, wie das niedersächsische Landwirtschaftsministerium kleinlaut meldete. Zurzeit  fahnden alle Beteiligten  mit Hochdruck nach den Chargen.

Auch der Raiffeisenverband meldete sich zu Wort:

„Die genossenschaftlichen Unternehmen sind nicht ursächlich für das gegenwärtige Geschehen. Als wichtiger Teil der Futtermittelkette unternehmen wir alles, um die gefahren und Schäden für alle Betroffenen bis hin zum Verbraucher zu unterbinden oder möglichst gering zu halten“, so Nüssel. Die Mitgliedsunternehmen des DRV stellen durch ausgefeilte Qualitätssicherungssysteme und einen hohen Ausbildungsstand ihrer Mitarbeiter eine gleichbleibend hohe Qualität der Futtermittel sicher. Umfangreiche und regelmäßige  Untersuchungsprogramme untermauern die ständige Verantwortung, die die Unternehmen gegenüber ihren Kunden und Mitgliedern tragen.

Und dann das !           Bauerngenossenschaft in Dioxin-Skandal verwickelt!

Osnabrück. Die Alarmmeldungen im Dioxin-Skandal nehmen kein Ende: Am Samstag wurde bekannt, dass die Landwirtschaftliche Bezugsgenossenschaft in Damme (LBD) im Landkreis Vechta das niedersächsische Agrarministerium mit unvollständigen Listen über möglicherweise dioxinbelastete Futtermittel-Lieferungen informiert hat. Die Folge: Statt der erwarteten Freigabe noch gesperrter Höfe weitete Niedersachsen die Sperrung wieder aus. Der Staatssekretär im niedersächsischen Agrarministerium, Friedrich-Otto Ripke, sagte unserer Zeitung, derzeit seien rund 900 Höfe in Niedersachsen gesperrt, darunter etwa 110 Legehennen- und rund 340 Schweinemastbetriebe(Quelle: Osnabrücker Zeitung).  

Das Land Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgegangen wird. Das Futter sei unter anderem nach Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Bayern gegangen. Ein ganz besonderer Aspekt verbirgt sich hinter der Tatsache, dass gerade in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die mit Macht die industrielle Landwirtschaft vorantreiben wollen, die  Kontrollen sehr lax durchgeführt wurden.

 

Konsequenzen

Der dubiose Ablauf dieses Skandals, der noch nicht zu Ende ist, macht eines deutlich:  Die Überwachungsstrukturen der Länder haben versagt. Man kann es einfach den Ländern nicht überlassen, wie kontrolliert und überwacht wird. Insoweit ist es nur konsequent, wenn der Bund im Rahmen einer Gesetzesänderung die Aufgabe zentral übernehmen muss, damit endlich zentral und nachvollziehbar gehandelt werden kann. Auch die Eigenkontrollen der Futtermittelindustrie sind- gelinde gesagt- ein Flop! Neben den Forderungen der Ministerin muss die Futtermittelindustrie alle eingehenden Rohstoffe und Beimischungen zu Futtermitteln  gemäß den gesetzlichen Vorgaben von amtlich anerkannten Laboren ( keine Selbstüberwachung) auf ihren Schadstoffgehalt und ihre ernährungsbiologische Wertigkeit hin untersuchen lassen. Dabei sind die Herkünfte und Mengen aller  Rohstoffe, Beimischungen und deren Lieferanten klar zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind lückenlos von den Laboren und den Futtermittelherstellen zeitnah  an die dafür zuständige Behörde weiterzuleiten.  Verschneidungen von unterschiedlich belasteten Rohstoffen und Beimischungen, mit dem Ziel die maximalen Grenzwerte einzuhalten oder voll auszuschöpfen, sind nicht zulässig (illegale Entsorgung von Schadstoffen über Futtermittel). Dieser Tatbestand ist  verschärfend unter Strafe zu stellen. § 23  Abs. 3 der Futtermittelverordnung ist neu zu fassen. Der achte Abschnitt „Anzeige- und Buchführungspflicht, Überwachung“ des Futtermittelgesetzes ist ebenfalls  neu zu fassen. Jedem Futtermittelhersteller wird von Amts wegen ein  anerkanntes Labor zur Überprüfung der Rohstoffeingänge/Ausgänge zugewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Labor nicht abhängig vom Futtermittelhersteller wird und somit nicht“ unter Druck“ geraten kann. Die Futtermittelausgänge sind ebenfalls von dem zugewiesenen Labor zu untersuchen und zu dokumentieren. Ein Mengenabgleich Input/Output ist vorzunehmen. Die Ergebnisse sind zeitnah der zuständigen Behörde zu melden.Die ermittelten Ergebnisse der Futtermitteluntersuchungen der einzelnen Chargen sind verbindlich auf dem Lieferschein zu vermerken und dem Kunden auszuhändigen. Der Kunde ist zur  Sicherung ev. Ansprüchen gegenüber dem Futtermittellieferanten darauf hinzuweisen, dass von dem gelieferten Futter eine Rückstellprobe mit Datum der Lieferung zu entnehmen ist (u.a. sind die §§§17,18 u.19 des Futtermittelgesetzes entsprechend zu ändern oder zu ergänzen).

 

Darüber hinaus ist folgendes umzusetzen:

 

Ø  Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Schadensfonds durch die Futtermittelindustrie müssen geschaffen werden. Schäden, die durch kriminelle Machenschaften von Futtermittelherstellern entstehen, müssen ebenfalls  durch den Schadensfonds ausgeglichen werden. Dabei ist die Beweislast umzukehren.

 

 

Ø  Zur gesetzl. vorgesehenen Deklaration, die auch die gesetzl. Grenzwerte von Schadstoffen umfassen muss, müssen zusätzlich die im Futter ermittelten Schadstoffwerte angegeben werden. Die Differenz zu den Grenzwerten der Schadstoffe ist in Prozenten deutlich auszuweisen. Dadurch kann der Viehhalter durch seine Kaufentscheidung Einfluss auf die Schadstoffbelastung des Futters im positiven Sinn nehmen.

 

Ø  Die fachliche Öffentlichkeit ist in die Kontroll- und Überwachungsfunktionen mit einzubeziehen. D.h. der fachlichen Öffentlichkeit müssen alle relevanten Untersuchungsergebnisse und Berichte   zur öffentlichen Bewertung zugänglich gemacht werden.

 

Nur mit klaren und nachvollziehbaren Überwachungsstrukturen, die auch einer öffentlichen Sachdiskussion standhalten, ist das Vertrauen der Verbraucher wieder herzustellen. Kompetenzengerangel zwischen dem Bund und den Ländern schafft kein Vertrauen. Auch ist es wichtig, dass der Viehhalter mit seiner Kaufentscheidung Einfluss u.a. auch auf die Höhe der Schadstoffgehalte der Futtermittel nehmen kann. Dazu dient die Kenntlichmachung der prozentualen Unterschreitungen unter die gesetzlich zulässigen Grenzwerte für Schadstoffe.

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