EU - Wenn nichts mehr geht, wird´s musikalisch –„ trilogiert!“

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

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EU - Wenn nichts mehr geht, wird´s musikalisch –„ trilogiert!“

Kommentar vom SV Karl-Dieter Specht

Das Trilogverfahren im EU- Räderwerk ist jenes Verfahren, das immer dann eingeschaltet wird, wenn sich das EU- Parlament, die Kommission und der Rat nicht einig sind. In dem jetzt eingeschalteten Verfahren geht es um die Marktmacht der Milchbauern. Das EU-Parlament will einen stärkeren Einfluss der Milchbauern auf die Milchpreise. Es fordert verbindliche Vertragsbeziehungen zwischen den Molkereien und den Milchbauern. Inhalt dieser Vertragsbeziehungen muss u.a. ein fester Milchpreis sein, der den Milchbauern für mindestens ein Jahr einen Milchpreis garantiert (europaweit). Der Rat und die Kommission sind dagegen. Sie verlangen den freien Markt. Verträge sind ja gut und schön, aber bitte dann nur freiwillig! In dieses Horn stößt ebenfalls, wie kann es anders sein, die Milchindustrie und der Bauernverband. Es stellt sich natürlich in diesem  Zusammenhang der Frage: „Wer hat hier wen beeinflusst?“ Pervertiert wird das Ganze noch mit der Aussage des Bauernverbandes:

Bauernverband: Von einer Vertragspflicht sei abzusehen, da diese nur mit zusätzlicher Bürokratisierung und Kosten für Milcherzeuger verbunden sei. Darüber hinaus sei ein freies Aushandeln der Vertragsinhalte durch die Vertragspartner zu gewährleisten (Quelle: topograr).

Anmerkungen: Warum soll es  den Milchbauern bei der Festlegung eines Milchpreises, der sich natürlich an den Produktionskosten der Milchbauern und den Markgeschehnissen orientieren muss, schlechter gehen? Warum soll es den Milchbauern schlechter gehen, wenn durch verbindliche Milchpreise die Milchindustrie gezwungen wird an die Milchbauern kostendeckende Milchpreise zu zahlen? Auf diese Fragen kann oder will der Bauernverband keine Antwort geben. Wenn der Bauernverband argumentativ nicht mehr weiter weiß heißt es immer: Zusätzliche Bürokratisierung! Ein Totschlagargument! Warum soll nicht auch das für die Milchbauern gelten, was  der Bauernverband für die Zuckerrübenbauern fordert?

Sonnleitner: „Eine unveränderte Fortführung der aktuellen Zuckermarktordnung würde den Zuckerrübenanbau dagegen als stabile Einkommensquelle für landwirtschaftliche Betriebe erhalten und damit die Versorgung der europäischen Verarbeiter und Verbraucher sichern. Die Mengenregelung (Quote) für die europäischen Erzeuger erfüllt ihren Zweck jedoch nur bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Außenschutzes“ (Quelle: dzz, April 2011).

Anmerkungen:  Zuckermarktordnung bedeutet: Quote, Garantiepreise und Sicherheit für die Rübenbauern. Gilt das nicht auch für die Milchbauern? Auch die Milchbauern können zu Weltmarktbedingungen nicht produzieren. Warum dann diese Unterschiede? Im Gegensatz zu den Rübenbauern, wo die Zuckerindustrie voll mit den Rübenbauern zusammen zur Zuckermarktordung steht, ist das bei den Milchbauern nicht der Fall. Die Milchindustrie und der Bauernverband halten nichts von „Bindungen“. Sie lassen die Milchbauern bei ihrer Forderung nach auskömmlichen Preisen ganz einfach im Regen stehen. Ihr Ziel ist es, den Weltmarkt zu erobern. Dass das nur auf Kosten des Milchpreises geht, ist  unter „Fachleuten“ unumstritten. Alles, was dieser Strategie zuwider läuft, wird  von der Milchindustrie und dem Bauernverband niedergewalzt. Eine Preisfestlegung zu Gunsten der Milchbauern würde die Milchindustrie  global an die Kette legen und dies gilt es zu verhindern!

Eine Clearingstelle muss her!

Wenn es wirklich um die Sicherung der bäuerlichen Milchviehbetriebe und  damit um die Vielfalt unserer Kulturlandschaft geht, kommen wir um preisbestimmende Regelungen nicht herum- Nur – sie müssen europaweit gelten, den regionalen Unterschieden Rechnung tragen, keine Wettbewerbsverzerrungen zulassen und transparent sein. Kurzum: Eine nationale Clearingstelle muss her! Bestehend  aus Produzenten (Milchbauern) Verarbeitern (Molkereiindustrie), Handel, Wissenschaft und  Verbraucher. Diese Clearingstelle erarbeitet regionale Mindest- Garantiepreise für Deutschland, die mit der EU abzustimmen sind und von der EU genehmigt werden müssen, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen in der EU kommt.  An diese so festgesetzten Garantiepreise für die Milchbauern sind für die Milchindustrie bindend.

Als Diskussionsgrundlage können die Auswertungen der DLG Spitzenbetriebe „Milch“ dienen, deren Vollkosten einheitlich und damit vergleichbar ermittelt werden. Diese werden, je nach Lage des Betriebs, in die Regionen West, Ost, Nord und Süd eingeteilt.

 

Auswertung der DLG-Spitzenbetriebe Milch 2010 – Ergebnisse nach Regionen 2010

Erträge/Kosten

Region West

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

Region Ost

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Region Nord

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Region Süd

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Durchschnitt

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

 

Erträge

38,4

34,9

34,1

39,1

37,6

Vollkosten

39,0

36,4

35,9

43,3

39,9

Betriebsergebn.

-0,6

-1,5

-1,8

-4,2

-2,2

Die Betriebsauswertungen der DLG-Spitzenbetriebe gemäß Vollkostenrechnung machen deutlich, dass auch die Spitzenbetriebe nicht wesentlich unter 40 Cents/kg/ Milch produzieren können. Auffällig sind auch die unterschiedlichen Vollkosten der einzelnen Regionen. Sie geben die Situationsgebundenheit der einzelnen Regionen wieder und müssen bei  der Garantiepreisregelung mit berücksichtigt werden.

                           Betriebsspiegel der DLG-Spitzenbetriebe

Faktorenausstattung

Region West

 

Region Ost

 

Region Nord

 

Region Süd

 

Durchschnitt

(Gesamt)

Anz.d. Betriebe

88

23

43

96

250

Anz.d. Kühe

132

330

160

90

139

LN/ha

135

736

122

114

171

Fremd-AK

1,29

10,76

1,54

0,62

1,95

Familien-AK

(nicht entlohnt)

1,82

0,77

1,66

2,03

1,78

Der Betriebsspiegel weist deutlich auf die unterschiedlichen Strukturen der einzelnen Regionen hin. Dabei sind das Spitzenwerte, die der Durchschnittsbetrieb in Westdeutschland weder in der Größe noch im Ergebnis   erreicht. Der Durchschnittsbetrieb in der Rinderspezialberatung Schleswig-Holstein hält 96,2 Kühe und produziert die Milch für 35,88 Cents/kg( der Durchschnittsbetrieb in S-H über alles hat zirka 65 -70Kühe)  Er liegt also im Raster der DLG-Betriebe. Ganz anders sieht das in Süddeutschland aus. In Bayern  produziert der Durchschnittsbetrieb( BZA-Betrieb), der über 84 ha/LN verfügt und 65 Kühe hält, die Milch für 47,2 Cents/kg/Milch. Der Wettbewerbsnachteil gegenüber  Norddeutschland liegt somit bei 11,32 Cents/kg/Milch. Dieser Nachteil wird zum Teil durch höhere Einnahmen kompensiert, so dass sich die Differenz um 9,3 Cents/kg/Milch auf 2,02 Cents/kg/Milch verringert. Geschuldet ist dieser Wettbewerbsnachteil u.a. der vielfältigen Betriebsstrukturen. Der Durchschnittsbetrieb in Bayern (über alles)  hält 29,7 Kühe/Betrieb, wobei die Streubreite erheblich ist. Diese strukturellen Besonderheiten  können nicht allein durch eine Differenzierung von Garantiepreisen ausgeglichen werden, will man nicht ganze Regionen strangulieren. Hier muss der Staat, in welcher Form auch immer, die gewachsenen und naturbedingten Nachteile ausgleichen.

                         

                          Betriebsergebnisse gemäß Gewinn-und Verlustrechnung

Erträge/Kosten

 

 

Region West

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

Region Ost

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Region Nord

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Region Süd

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Durchschnitt

Ct/kg ECM für Milchkuh mit Nachzucht

 

Produktionskosten

31,0

34,9

29,0

31,8

31,3

Gewinnbeitrag

10,7

2,3

8,5

11,2

9,6

Davon  Prämie

3,4

2,3

3,4

3,8

3,4

Im Gegensatz zur Vollkostenrechnung, die, wie der Name schon sagt, auch die kalkulatorischen Kosten wie Lohnanspruch, Pachtansatz der Eigentumsflächen, Zinsansatz usw. mit beinhaltet, hebt die GuV-Ermittlung primär auf  monetäre Ergebnisse ab. Sie berücksichtigt die kalkulatorischen Kosten (Faktorenkosten) nicht, die in Bayern  bei 16,4 Cents/kg/ Milch und in Schleswig-Holstein bei 10,38 Cents/kg/Milch liegen. Unter Zugrundelegung beider Berechnungsmethoden ist es durchaus möglich, verbindliche Garantiepreise, regional unterschiedlich, festzulegen. Verbindliche Garantiepreise – wenn sie denn kommen- verhindern eine Produktion am Markt vorbei, zwingen die Milchindustrie zu marktbewusstem Verhalten, verringern die Volatilität, sparen Steuergelder ein und sichern bäuerliches Einkommen.

 

 

 

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