Massentierhaltung: Eine richtige Entscheidung - und was dann?

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

EMB-Fougeres-13-09-10-015-TMassentierhaltung: Eine richtige Entscheidung  - und was dann?

Minister Lindemann:  „Ich habe verstanden!“

Kommentar vom SV Karl-Dieter Specht

Der öffentliche Druck und das eindeutige Votum der Bürger und Bauern im Landkreis Diepholz gegen den Bau eines 3.200 er Kuhstalls hat Minister Gerd Lindemann bewogen,  die öffentliche Förderung einer solchen Anlage - wenn möglich - zu verweigern. Das ist gut so! Diese Verweigerung steht jedoch auf tönernen Füßen, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen durchaus ein solches Bauvorhaben nach entsprechender Überprüfung zulassen. Insoweit ist es nur eine Willensbekundung, deren gesetzliche Voraussetzungen (noch) fehlen. Wenn nun auch bei Minister Lindemann die Einsicht wächst, dass die Industrielle ( großgewerbliche) Landwirtschaft nicht seinem Leitbild entspricht, dann stellt sich natürlich die Frage, wie er denn zur industriell betriebenen Schweine- und Geflügelmast in seinem Bundesland  Niedersachsen steht? Sind im Zuge des Sinneswandels des Ministers hier ebenfalls Änderungen zu erwarten? Wird in Zukunft keine industriell betriebe Massentierhaltung  in Niedersachsen mehr genehmigt?  Wie steht es mit der Privilegierung der industriellen Landwirtschaft gemäß § 35 BauGB? Sind hier Änderungen zu erwarten?  Wenn ja- welche Änderungen werden angestrebt? Was versteht der Minister unter bäuerlicher Landwirtschaft? Wo liegt beim Minister die Grenze zwischen bäuerlicher und industrieller Landwirtschaft? Fragen über Fragen an den Minister, die er beantworten muss, wenn er denn  in Zukunft ernst genommen werden will.

 

Brief des Ministers

 

                                                                                     Gert Lindemann Niedersächsischer  Minister

                                                                                                             für Ernährung, Landwirtschaft

                                                                                                             Verbraucherschutz und

                                                                                                              Landesentwicklung

. März2011

101-02040/33-81

 

Geplante Errichtung eines Kuhstalls für 3200 Kühe in Barver

Sehr geehrter Herr X

ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom 2. März dieses Jahres, in dem Sie Ihre Sorgen und Bedenken bezüglich eines geplanten Kuhstalls für 3.200 Kühe in Ihrem Heimatort zum Ausdruck bringen. Ich habe durchaus Verständnis für Ihre Haltung. Betriebe dieser Größenordnung entsprechen auch nicht meinem agrarpolitischen Leitbild. Sie haben für mich eher einen großgewerblichen Charakter, den ich nicht für förderungswürdig halte. Wenn jemand eine Tierhaltungsanlage dieser Größenordnung errichten will, ist es vielmehr grundsätzlich sein unternehmerisches Risiko, das er eingehen darf, soweit es nicht gesetzeswidrig ist. Stallbauprojekte dieser Größenordnung lehnt die niedersächsische Landesregierung ab. Wir werden solchen Unternehmen keinerlei finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, zu denen wir nicht rechtsverpflichtet sind. Im Focus der niedersächsischen Agrarpolitik stehen die bäuerlichen Betriebe. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass bei jedem Stallbau abhängig von der Größenordnung umfangreiche rechtliche Vorgaben zum Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz eingehalten werden müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gz. Gert Lindemann

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