Wettbewerb: Bundeswirtschaftsminister Rösler zäumt das Pferd von hinten auf!

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

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Wettbewerb: Bundeswirtschaftsminister  Rösler zäumt das Pferd von hinten auf!

Kommentar vom SV Karl-Dieter Specht

Rösler plant das Wettbewerbsrecht zu verändern. Unter anderem soll mit der 8. Novellierung des Gesetztes das Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter dem Einstandspreis wieder aufgehoben werden. Begründung:  Das Verbot ist schwer zu überprüfen und damit meistens wirkungslos. Der Einstandspreis ist also jener Preis, den der Lebensmitteleinzelhandel/Discounter aufgrund von Angeboten der Milchindustrie bezahlt. Oft werden schnell verderbliche Produkte vom Einzelhandel/Discounter- wie Milchprodukte- als Lockangebote für die Kunden genutzt und damit im Preis runter gesetzt. Diese können aufgrund der hohen Verderblichkeit von den Kunden also nicht gehortet werden. D.h. die Kunden können die Produkte also nicht“ in Massen“ auf Vorrat kaufen. Bei diesen Aktionen des Einzelhandels/Discounter ist die Milchindustrie oft mit von der Partie, die diese Maßnahmen des Einzelhandels/Discounter als (dauernde) Werbemaßnahme mit begleiten( natürlich auf Kosten der Milchbauern). Dabei ist der Ansatz, Lebensmittel nicht unter Einstandspreis zu verkaufen, durchaus ein richtiger. Nur  setzt er auf der falschen Ebene an. Wenn man schon der Meinung ist – und die ist wohl nicht umstritten- oder doch?-, dass Lebensmittel nicht unter Einstand verkauft werden dürfen, dann muss man die Produktionskosten der Milchbauern als Maßstab einer existenzsichernden Milchproduktion machen. Ansonsten macht man nur viel Wind um nichts. Die PM des Bauernverbandes macht das deutlich:

Nach Ansicht des DBV verkennt das Bundeswirtschaftsministerium damit offensichtlich die präventive Wirkung dieser vom Berufsstand erreichten Regelung. Gerade bei Milch und Milchprodukten sowie Fleisch und Fleischwaren war es vor dem Verbot immer wieder zu unerklärlichen Preissenkungen im Lebensmittelhandel gekommen, so dass sich der Verdacht über einen Verkauf unter Einstandspreis aufdrängte. Ein ruinöser Preiskampf im Lebensmitteleinzelhandel führte zu erheblichem Druck auf die Erzeugerpreise. Von dieser Niedrigstpreisstrategie des Lebensmitteleinzelhandels dürften auf Dauer auch Gefahren für die Qualität von Lebensmitteln ausgehen. Deshalb hat Präsident Sonnleitnergegenüber Bundesminister Rösler ein Auslaufen der Regelung zum Verbot des auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis als „nicht akzeptabel" erklärt (Quelle: DBV).

Anmerkungen: Der Bauernverband hat Schwierigkeiten zwischen Ursache und Wirkung zu unterscheiden. Ursache dieser Entwicklung ist die von der Milchindustrie und dem Bauerverband geforderte Liberalisierung der Milchproduktion. Eine dem Bedarf angefasste Milchproduktion wird abgelehnt. Wirkung: Dadurch kommt es zur Überproduktion, die natürlich die Milchindustrie zwingt, auf Kosten der Milchbauern ihre Produkte zu Niedrigpreisen dem Einzelhandel/Discounter anzubieten. Darüber hinaus unterbieten sich – insbesondere die genossenschaftlichen Meiereien- gegenseitig mit Billigprodukten für den Einzelhandel/Discounter. Dem  Einzelhandel fallen also  quasi  wie von selbst   die Billigprodukte vor die Füße. Somit sind zum großen Teil die Milchindustrie und der Bauerverband für diese –vom Bauernverband beklagte- Niedrigpreisstrategie des Lebensmitteleinzelhandels/Discounter mitverantwortlich.

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