Kreis Segeberg : Sinnloser Verbrauch geistiger Ressourcen

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

So sehe ich das

                                                    Sinnloser Verbrauch geistiger Ressourcen

Es wird langsam zu einem vertrauten Spiel. Auf der Grundlage interpretationsfähiger Gesetze und Verordnungen auf allen Regierungsebenen werden zunehmend Gerichte bemüht, um politische Entscheidungen von Regierenden, Parteien und Lobbyisten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Dagegen ist nichts zu sagen, denn unser Rechtsstaat sieht ausdrücklich das Recht auf Überprüfbarkeit von Gesetzen, Verordnungen, Wahlen usw. durch die dafür zuständigen Gerichte vor. Mittlerweile hat sich aber, insbesondere bei den politisch Handelnden, eine Rechtspraxis entwickelt, die darauf abzielt, politisch nicht selbst zu entscheiden, sondern diese Entscheidung zunehmend den Gerichten zu überlassen. Unterstützt wird diese Haltung - bewusst oder unbewusst- durch handwerklich schlecht vorbereitete Gesetze und Verordnungen. Das Ziel ist klar: Die Politik verweigert sich immer mehr der politischen Verantwortung und überlässt diese zunehmend den Gerichten. Damit sind sie gegenüber dem Wähler „aus dem Schneider“. Dieser allgemeine Trend wird auch zunehmend in der Kommunalpolitik deutlich. Bei der Landratswahl im Kreis Segeberg(25.Mai 2008)hatte sich die Kandidatin der SPD knapp gegen den Kandidaten der CDU durchgesetzt. Einige Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Stimmen (unbeabsichtigt wurden Stimmen falsch zugeordnet) stellte man fest. Eine Wahlpanne, die zwar nicht erwünscht ist, aber durch das Wahlrecht gedeckt wird. Das knappe Ergebnis ermunterte natürlich den Verlierer mal nachzuhaken, ob da nicht noch mehr Stimmen zu holen sind. Mann witterte Morgenluft. Im Hochgefühl eines möglichen Erfolges zog man natürlich alle Register rechtlicher Möglichkeiten, um doch noch ans Ziel zu kommen. Auch der Vorschlag des Kreiswahlleiters, die Stimmen neu auszuzählen, fand, wie kann es anders sein, insbesondere bei der SPD keine Mehrheit. Und so kam es wie es kommen musste: Das politisch-juristische Geschacher um das Ergebnis der Landratswahl geht immer           weiter mit unbestimmten Ausgang. Dass durch diese Hängepartie der Kreis Segeberg Schaden nimmt, scheint die Verantwortlichen im Kreistag nicht zu interessieren. Es geht nicht nur um das Wohl des Kreises, sondern um die Bestätigung poltischer Positionen: Koste es, was es wolle! Auch Politiker der Stadt Bad Segeberg sind da nicht zimperlich, wenn es um ihre politischen Vorteile geht. Gemäß dem Wahlrecht unseres Landes, was eh nur die Wenigsten verstehen, werden neben Überhangmandate auch noch Ausgleichsmandate verteilt. Und davon will die SPD mehr! Denn die Stadt hat der SPD nur ein Ausgleichsmandat zugesprochen. Munter ging und geht der Streit in den Stadtgremien weiter; das Innenministerium wurde bemüht, sogar ein Gerichtsbeschluss liegt vor, der die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt. Dennoch: koste es, was es wolle, es wird- so ist zu vermuten- weiter gestritten, denn es geht ja letztendlich um das Wohl der Stadt. Beide Szenarien zeigen, wie geistige Ressourcen sinnlos verbraucht werden, die bei der Bewältigung der wichtigen Tagesaufgaben fehlen. Wie heißt es doch so schön: Alles zum Wohl der Allgemeinheit!

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post