Kreis Segeberg: Ein endloser Prozess und der WZV mittendrin!

Veröffentlicht auf von Karl-Dieter Specht

Kreis Segeberg: Ein endloser Prozess und der WZV mittendrin!

Das Geld könnte ja auch aus der Katzenzucht stammen

Verteidiger weist im Untreue-Prozess den Verdacht der Staatsanwaltschaft gegen WZV-Mitarbeiter zurück

Kreis Segeberg. Eine Reihe von Sachverständigen soll bei der Aufklärung helfen, ob ein Mitarbeiter des Wege-Zweckverbandes (WZV) 2014 mit Hilfe von selbst gefertigten rund 50 Stornobelegen 30 000 Euro aus der Kasse des Recyclinghofes Norderstedt für sich abgezweigt hat. Ein Spezialist für Fingerabdrücke, der beim Hamburger Landeskriminalamt arbeitet, konnte dem Schöffengericht Norderstedt während der Verhandlung am Freitag aber kaum weiterhelfen. Verteidiger Gerald Goecke hatte ihn laden lassen. Der Kripo-Mann hatte die Belege zwar untersucht. Er war aber auf keine brauchbaren Spuren gestoßen. An 36 untersuchten Belegen seien keine Fingerabdrücke gefunden worden, berichtete er, an weiteren sechs schwache Spuren, „aber eben zur Zuordnung von Personen nicht verwertbar“.

Unter dem Strich konnte damit sehr zur Enttäuschung Goeckes auch nicht ausgeschlossen werden, dass sein Mandant als Urheber der Belege in Frage kommt. Der Verteidiger geht dagegen der These nach, ein Hauptbelastungszeuge und Arbeitskollege, der die Belege im Papierkorb des Angeklagten gefunden haben will, habe sämtliche Belege manipuliert und Spuren verwischt. Goecke setzt auf einen weiteren Sachverständigen. Der soll die Programmierung der WZV-Registrierkasse erläutern.

Der Verteidiger kritisierte, die Staatsanwaltschaft arbeite bei ihrer Anklage mit Unterstellungen, „weil es einfach so passt. Aber nur zu spekulieren, ist ja noch kein Beweis.“ So gehe sie davon aus, dass hohe Geldsummen und Kontobewegungen in fünfstelliger Euro-Höhe beim Angeklagten angeblich aus den beim WZV verschwundenen Summen stammen würden. Es müsse noch viel genauer geprüft werden, inwieweit die hohen Beträge beim Angeklagten stattdessen plausibel aus Einnahmen der erfolgreichen privaten Zucht von teuren Rassekatzen resultieren könnten, meinte Goecke. „Das wirtschaftliche Potenzial dieser Katzenzucht ist bisher überhaupt nicht ausreichend ausgeleuchtet worden.“ Sein Mandant könnte allein daraus etwa 40 000 Euro eingenommen haben. Nähere Erläuterungen dazu will Verteidiger Goecke dem Gericht noch zu den Akten reichen.

Es bleibt in den nächsten Wochen also noch reichlich Aufklärungsbedarf. So wird die Beweiserhebung im August und September in die nächsten Runden gehen. Der Angeklagte schweigt auf Anraten des Verteidigers weiterhin zu den Vorwürfen. Auch seine Frau hatte am vorherigen Verhandlungstag von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. des Quelle : SZ Mittwoch, 27 Juli 2016

Anmerkungen: Dubiose Gerichtsverhandlungen und der WZV mittendrin!

Ein leitender Mitarbeiter des WZV wird beschuldigt Teile der Tageseinnahmen der WZV-Anlage in Norderstedt in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Unter Zuhilfenahme fingierter Stornobeträge.

Es geht um eine Summe von ca. 30.000 €. Selbst ein Sachverständiger konnte dem Gericht nicht sagen, wer die Stornobelege erstellt hat. Somit konnte der Sachverständige dem Angeklagten keinen Persilschein ausgestellt werden. Was Nun? Nun soll ein weiterer Sachverständiger geladen werden, der allen am Prozess Beteiligten einen Einblick in das WZW-Registrierkassenleben vermitteln soll. Die Beträge, die auf dem Konto des Beschuldigten eingezahlt wurden, bewegen sich in fast gleicher Höhe der verdächtigen Unterschlagenssumme. Nur mit einem Unterschied:

Das Geld stammt aus der Katzenzucht des Angeklagten. Und was trägt der Angeklagte zu seiner Entlastung bei: Gar nichts – er schweigt! Sehr leicht könnte er dem Gericht durch Belege oder durch Käufer seiner Katzen, die als Zeugen auftreten können, glaubhaft versichern, das dem so ist! Nichts dergleichen geschieht! Stattdessen quält sich der Prozess endlos hin. Er wird langsam zur Belastung für den WZV, denn der Mitarbeiter ist immer noch beim WZV in leitender Position tätig!

Deshalb kann das Aussageverweigerungsrecht für den Betroffenen, das er nichts sagen muss, schon gar nicht irgendwelche Angaben machen muss, mit denen er sich selbst belasten könnte, nur bedingt gelten. Hintergrund dafür ist, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter nicht die Beweislast für seine Unschuld hat. Vielmehr muss das Gericht mit den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln den Nachweis führen, das eine bestimmte Person eine bestimmte Straftat begangen hat.

Hier hat ein leitender Mitarbeiter des WZV, der eine Vorbildfunktion inne hat, in der Wahrheitsfindung voranzugehen und nicht erst abwartet, bis das Gericht fündig wird!

Man hätte ihn spätestens nach Anklageerhebung beurlauben sollen. Zum Schutz des Mitarbeiters auf der einen Seite. Aber auch zum Schutz aller Mitarbeiter des WZV auf der anderen Seite, um ein Klima der Verdächtigungen und des Misstrauens nicht aufkommen zu lassen. So steckt der WZV mit seinen Mitarbeitern mitten im Geschehen. Alle fragen sich:“ Wie lange soll die Hängepartie noch dauern?“

Der Angeklagte allein kann sie beenden. Aber er schweigt!

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